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Gemeindenews

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Auszug aus der Verhandlung des Gemeinderates vom 27. Mai 2025.

Gültigkeitserklärung Einzelinitiative «Verbot von lärmigem Feuerwerk»

Mit Schreiben vom 20. April 2025 reichte Michael Grüebler eine Einzelinitiative mit dem Titel «Verbot von lärmigem Feuerwerk» ein. Die Initiative stützt sich auf Art. 4 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Volketswil (GO) und §§ 146 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR). 

Inhalt der Einzelinitiative:

Die Einzelinitiative verlangt ein grundsätzliches Verbot von lärmigem Feuerwerk in Volketswil. Ziel ist es, die Lärm- und Umweltbelastung zu reduzieren und insbesondere ältere sowie schutzbedürftige Menschen, Tiere und die Umwelt zu schützen. Der Gemeinderat soll jedoch die Kompetenz behalten, für bestimmte Anlässe – etwa zentral organisierte Feierlichkeiten – Ausnahmen vom Verbot zu bewilligen. Viele Gemeinden haben eigene Feuerwerksverbote erlassen. Im Kanton Graubünden ist es bereits ein Drittel der Gemeinden. Auch im Kanton Zürich sind laute Feuerwerke seit 2024 in Bubikon, Hombrechtikon und Gossau verboten und im Jahr 2025 kam Dürnten dazu. Aktuell werden auch Vorstösse in Schwerzenbach und Uster behandelt. Auch auf Bundesebene wird über ein Feuerwerksverbot diskutiert, wobei der Bundesrat ein nationales Verbot ablehnt und auf die Zuständigkeit von Kantonen und Gemeinden verweist. 

Die eingereichte Einzelinitiative erfüllt die Gültigkeitsformen. Die Einheit der Materie ist gewahrt und die Initiative verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht und ist durchführbar. Michael Grüebler hat seinen gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Volketswil und ist somit legitimiert, die Einzelinitiative einzureichen. Die rechtlichen Anforderungen einer Initiative auf Gemeindeebene sind ebenfalls erfüllt. Gestützt auf § 150 GPR hat der Gemeinderat die Einzelinitiative für gültig erklärt. Sie wird der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2025 zur Abstimmung vorgelegt. Der entsprechende Beschluss des Gemeinderates wird ab dem 6. Juni 2025 auf www.volketswilernachrichten.ch veröffentlicht. Ab diesem Datum beginnt die fünftägige Rekursfrist. Während dieser Zeit kann der Beschluss auch bei der Verwaltungsleitung der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Totalrevision des Reglements für die Tätigkeit der Bürgerpatrouillen

Der Gemeinderat hat die Totalrevision des Reglements für die Tätigkeit der Bürgerpatrouillen genehmigt. Die Bürgerpatrouillen haben ihren Ursprungim Jahr 1997, als der Dorfverein Kindhausen nach einer Einbruchswelle auf eigene Initiative hin mit freiwilligen Patrouillengängen begann. Die Patrouillentätigkeit wurde schrittweise auf die weiteren Ortsteile ausgedehnt und ist seit 2004 durch ein offizielles Reglement geregelt. In den letzten Jahren führten das Wachstum der Gemeinde, neue gesetzliche Vorgaben sowie wiederkehrende Rückmeldungen dazu, das bestehende Reglement umfassend zu überarbeiten.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Die Aufsicht über die Bürgerpatrouillen obliegt dem Sicherheitsvorstand. Operative Belange werden der Sicherheitsabteilung, konkret dem Polizeichef, übertragen.
  • Das Kostendach für die Entschädigung dieser freiwilligen Arbeit wird auf CHF 3 000.00 pro Kreis angehoben. Damit ist die Pflege der Kameradschaft im gleichen Masse auch in den Kreisen mit bis zu 50  Angehörigen möglich.
  • Sollte ein Wirkungskreis die minimalen Anforderungen von zwei Patrouillen pro Woche nicht mehr erfüllen können, so sind geeignete Massnahmen zum Erhalt zu prüfen.

Der Beschluss und das entsprechende Reglement werden ab dem 6. Juni 2025 auf www.volketswilernachrichten.ch veröffentlicht (Beginn Rekursfrist) und können während der Auflagefrist auch bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Sicherheit, Gemeindepolizei, eingesehen werden. Das neue Reglement tritt am 1. August 2025 in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt auf der Website der Gemeinde Volketswil unter der systematischen Rechtssammlung, Abschnitt Öffentliche Ordnung und Sicherheit, abrufbar.

Neues Patrouillenfahrzeug für die Gemeindepolizei 

Die Gemeindepolizei Volketswil erhält ein neues Patrouillenfahrzeug. Das bisherige Fahrzeug, ein Mercedes-Benz, GLC 250 4M, ist seit 2017 im Einsatz und hat seine maximale Einsatzdauer erreicht. Aufgrund der hohen Beanspruchung im täglichen Einsatz sowie der gestiegenen Anforderungen an moderne Polizeifahrzeuge ist es nicht mehr wirtschaftlich, das bestehende Fahrzeug weiterhin für polizeiliche Aufgaben zu verwenden. Nach einem umfassenden Auswahlverfahren mit Probefahrten und Nutzwertanalyse hat sich der Mercedes-Benz V300 mit Allradantrieb als beste Option erwiesen. Das praxiserprobte Modell erfüllt die hohen Ansprüche an Sicherheit, Funktionalität und Alltagstauglichkeit. Somit hat der Gemeinderat für die Ersatzbeschaffung eines neuen Polizeifahrzeuges inkl. polizei-spezifischen Ausbau (Heckausbau, Dachbalken, Funkausrüstung etc.) ­einen Objektkredit von CHF 112 610.50 bewilligt. Der Lieferauftrag erhältdie Mercedes-Benz Automobil AG, Schlieren zum Offertpreis von CHF 75 315.97. Der Heckausbau wird zum Offertpreis von CHF 37 294.50 an die Londero GmbH, Volketswil, vergeben. Das ausser Dienst gesetzte Fahrzeug bleibt weiterhin im Einsatz – künftig bei der Feuerwehr Volketswil als neues Einsatzleiterfahrzeug.

Visitation beim Friedensrichteramt 

Am 26. März 2025 hat das Bezirksgericht Uster beim Friedensrichteramt der Gemeinde Volketswil eine Visitation durchgeführt. Mit Beschluss vom 29. April 2025 hält das Bezirksgericht Uster fest, dass die Visitation ordnungsgemäss durchgeführt wurde und keinen Anlass zu Bemerkungen gegeben hat. Der Friedensrichterin Barbara Brüngger wird für ihre sehr gute Arbeit gedankt.

Festsetzen Quartierplan Oetenbüel West

Der Gemeinderat hat den Quartierplan Oetenbüel West festgesetzt. Mit dem Quartierplan Oetenbüel West schafft die Gemeinde Volketswil verbindliche Rahmenbedingungen für die künftige Nutzung und Überbauung des Gebiets. Ziel ist eine qualitativ hochwertige, siedlungsgerechte Entwicklung, die städtebauliche und funktionale Anforderungen erfüllt. Festgelegt werden unter anderem Bauzonen, Baulinien, Erschliessungsflächen sowie Verkehrswege, Fuss- und Veloverbindungen und Leitungen für Wasser, Abwasser und Strom. Damit wird eine koordinierte und zukunftsfähige Entwicklung des Quartiers sichergestellt. Der Quartierplan wurde in einem mehrjährigen Verfahren in enger Abstimmung mit den kantonalen Fachstellen sowie den betroffenen Grundeigentümern erarbeitet. Zur fairen Verteilung der Flächen und Rechte wurden die Preise für Mehr- und Minderzuteilungen auf CHF 760.00 pro Quadratmeter sowie für Dienstbarkeiten (z. B. Fuss- und Fahrwegrechte) auf CHF 250.00 festgelegt. Es werden keine Grundstücke aus dem Verfahren entlassen. Die Vermarkung der neuen Grenzen erfolgt, soweit sie im Zusammenhang mit dem Ausbau des Oetenbüelwegs steht, nach dem Bau der Erschliessungsanlagen. Die Aufwendungen werden den Strassenbaukosten angerechnet. Da sich der Oetenbüelweg im Eigentum der Gemeinde befindet, übernimmt Volketswil die Kosten für bestimmte Erschliessungsteile selbst. Insbesondere betrifft dies den Neubau der Ringschlussleitung im Bereich der Wasserversorgung. Der Quartierplan Oetenbüel West wird nun zur Genehmigung an das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) übermittelt. Nach der Genehmigung erfolgt die öffentliche Auflage mit Rekursfrist von 30 Tagen.

Ersatz der Ausgleichsteuerungen Aspberg und Chellerholz

Die Wasserversorgung Volketswil modernisiert ihre Anlagen in der Druckzone Volketswil. In den beiden Reservoiren Aspberg und Chellerholz werden die technischen Einrichtungen zur Regulierung des Wasserstands erneuert. Die bestehenden automatischen Klappen aus dem Jahr 1984 sind veraltet und müssen ersetzt werden. Das Bauprojekt sieht den Austausch der Regulierklappen in den sogenannten Steuerschächten sowie den Einbau neuer Antriebssysteme vor. Zusätzlich wird in beiden Reservoiren je ein moderner Wassermesser eingebaut, um den Wasserabfluss künftig präzise zu erfassen. Auch in den Steuerschächten werden neue Messsysteme installiert, um Zu- und Abflüsse besser überwachen zu können. Die Umsetzung ist für den Herbst 2025 geplant. Der Gemeinderat hat dieses Projekt der Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, genehmigt und einen Objektkredit von CHF 135 500.00 bewilligt. Des Weiteren wurden folgende Firmen beauftragt:

  • Rittmeyer AG, Baar, Lieferung der Klappen und Anpassung der Steuerung, CHF 71 898.10
  • Petrig AG, Hegnau, Klappenersatz (Einbau) und die Wasserzähler (Lieferung und Einbau), CHF 37 490.00
  • Hetzer, Jäckli und Partner AG, ­Uster, Ingenieurarbeiten, CHF 14 809.70

Jahresrechnung 2024 Kläranlage VSFM

Die Laufende Rechnung des Zweckverbandes Kläranlage VSFM schliesst gesamthaft mit einem Aufwand von CHF 2 984 118.03, einem Ertrag von CHF 784 624.93 und somit mit einem Betriebsdefizit von CHF 2 199 493.10 ab. Der Anteil der Gemeinde Volketswil be-trägt 50,8% bzw. CHF 1 117 342.49. Die Investitionsrechnung schliesst mit  einem Netto-Aufwand von CHF 1 265 881.70 ab. Die für das Rechnungsjahr budgetierten Aufwendungen für das Vorprojekt «Ausbau 2029» verlagerten sich teilweise auf das Rechnungsjahr 2025. Durch die Einführung des eigenen Haushalts per 1. Januar 2021 werden die Investitionen im Haushalt des Zweckverbandes aktiviert, wodurch keine Investitionsbeiträge der Verbandsgemeinden mehr zu leisten sind. Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2024 des Zweckverbandes Kläranlage VSFM genehmigt.

Baurechtsentscheide

Der Gemeinderat erteilte folgende baurechtliche Bewilligungen:

  • Angela und Marco Bitschnau, Püntstrasse 19, Kindhausen; für den Anbau der Sitzplatzüber­dachung, den Ersatz der Sichtschutzwand, die Gartengestaltung mit Gartenhaus und Kletterturm (bereits erstellt) sowie für den Ersatz des Dachfensters; an der Püntstrasse 19, Kindhausen.
  • Baugesellschaft Schmiedgasse, Haldenring 9, Volketswil; für den Neubau eines Mehrfamilienhauses, am Schmiedweg 3, Volketswil.
  • Energie 360° AG, Aargauerstrasse 182, Zürich; für die unterirdische Pumpstation, an der Schulhausstrasse 21.3, Volketswil.
  • Mabama GmbH, Ziegelhüttenweg 6, Kindhausen; für die Erstellung von vier Dachflächenfenster, den Einbau eines neuen Fensters an der Westfassade mit Holzlatten-Abdeckung, an der Schmiedgasse 7, Volketswil.

Des Weiteren hat der Gemeinderat …

  • die Bauabrechnung der Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, für die Leitungsanpassungen mit Gesamtkosten von CHF 44 492.60 und mit einer Kreditunterschreitung von CHF 2 507.40 genehmigt.
  • die Bauabrechnung Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, für den Leitungsersatz in der Maiacherstrasse mit Gesamtkosten von CHF 610 781.35 und mit einer Kreditunterschreitung von CHF 1 218.65 genehmigt.
  • die Abrechnung der Abteilung Tiefbau und Werke für den Leuchtenersatz der Strassenbeleuchtung in der Maiacherstrasse mit Gesamtkosten von CHF 23 656.00 mit einer Kreditunterschreitung von CHF 1 344.00 genehmigt.

Geschwindigkeitskontrollen

Die Kantonspolizei Zürich hat in der Zeit vom 16. bis 19. April 2025 an der Kindhauserstrasse, Einmündung Sunnebüelstrasse, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Es wurden gesamthaft 25 530 Fahrzeuge gemessen, wovon 298 zu schnell unterwegs waren. 

Dazu hat die Gemeindepolizei Volketswil in der Zeit vom 5. bis zum 12. Mai 2025 an der Zentralstrasse, Höhe Nr.  13, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Es wurden gesamthaft 51 186 Fahrzeuge gemessen, wovon 146 die Höchstgeschwindigkeit übertreten haben. 

Weiter hat die Gemeindepolizei Volketswil am 19. Mai 2025 an der Kindhauserstrasse, Höhe Chapfweg, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Es wurden gesamthaft 824 Fahrzeuge gemessen, davon 43 Übertretungen.

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