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Gemeindenews

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Auszug aus den Verhandlungen des Gemeinderates vom 18. Februar 2025.

Teilrevision Beitragsreglement für Kinderkrippenplätze

Der Gemeinderat hat die Teilrevision des Beitragsreglements für Kinderkrippenplätze in Volketswil genehmigt und per 1. April 2025 in Kraft gesetzt. Trotz gestiegener Vollkostentarife der Kinderkrippen in Volketswil bleibt der subventionierte Tagesansatz von 100 Franken pro Kind und Tag unverändert – eine Massnahme, die steuerliche Abzugsmöglichkeiten sichert und ungewollte Tarifsteigerungen vermeidet. Zukünftig werden auch bei Ferienabwesenheiten von bis zu sechs Wochen pro Jahr sowie bei Krankheitszeiten von bis zu einer Woche weiterhin Gemeindebeiträge gewährt. Kinderkrippenplätze werden aktuell ohne Berücksichtigung des höheren Betreuungsaufwands für Kleinkinder (bis 18 Monate, 1,5 Plätze) vergeben. Dies führt zu überproportionalen Kosten für deren Eltern. Deshalb wird die Neuregelung durch einen 20‑Prozent-­Zuschlag für Kinder unter 18 Monaten ergänzt, um dem erhöhten Betreuungsaufwand gerecht zu werden. Im revidierten Beitragsreglement ist nun auch ausdrücklich geregelt, dass während der Eingewöhnungsphase keine Gemeindebeiträge entrichtet werden.

Fortsetzung Attraktivitätssteigerung Gemeindehausplatz inkl. Street-Art-Kunst

Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung beschlossen, mit einem Objektkredit von 130’000 Franken den Gemeindehausplatz durch gezielte Massnahmen noch weiter aufzuwerten. Die Arbeiten umfassen unter anderem den Ausbau zusätzlicher Sitzmöglichkeiten. Dabei werden die bestehende Sitzbankanlage durch Loungetische ergänzt und die Sitzmodule aufgewertet. Die Firma Livable Cities GmbH, DE-Mannheim, erhält den Auftrag zur Lieferung der Sitzmöbel zum Preis von 93’044 Franken und die Firma Benkert GmbH, DE-Königsberg, wird mit der Lieferung der Loungetische zum Preis von 4500.00 Franken beauftragt. Der Auftrag für die Aufwertungen der Sitzbänke wird an die Firma Brauch Zimmerei Schreinerei, Volketswil, zum Preis von 3935.00 Franken vergeben. Der Objektkredit umfasst darüber hinaus auch Massnahmen zur Bepflanzung des Bereichs, die Integration von Street Art und Schutzmassnahmen gegen Graffiti. Betonflächen beim Gemeindehausplatz sollen mit kreativen Kunstwerken veredelt werden. Der renommierte Künstler Alex Hohl aus Zürich wird drei konkrete Objekte bemalen:

• Objekt 1: Den Brunnen, der mit gemalten Grasflächen und roten Marienkäfern optisch aufgewertet wird.
• Objekt 2: Den Trinkbrunnen, dem mit humorvollen Motiven ein frischer, witziger Charakter verliehen werden soll.
• Objekt 3: Den Auf- und Abgang zur Tiefgarage, der thematisch passend gestaltet wird.

Die Gesamtkosten inklusive  Graffiti-Schutz belaufen sich auf 15’852.00 Franken. Der Graffiti-Schutz, der die Kunstwerke vor Vandalismus schützt, wird nach Abschluss der Arbeiten durch einen Volketswiler Malerbetrieb aufgetragen. Nach Abschluss des Projektes, das ab dem 16.  Juni 2025 (Ausweichtermin 23.  Juni 2025) über sechs bis sieben Arbeitstage realisiert wird, geht das Kunstwerk in das Eigentum der Gemeinde über. Die offizielle Einweihung ist im Zusammenhang mit der Tavolata am 21. August 2025 (Ausweichtermin 28. August 2025) vorgesehen.

Neuverpachtung des Jagdreviers 2025 bis 2033

Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung festgelegt, dass das Jagdrevier von Volketswil (Nr. 109) für die Periode vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2033 an die Jagdgesellschaft Volketswil verpachtet wird. Das Revier, das überwiegend im Gebiet von Volketswil liegt und zum Teil auch Illnau-Effretikon umfasst, wird zu einem festgesetzten Jahreswert von 4422 Franken verpachtet. Die Neuverpachtung erfolgt im Rahmen des neuen kantonalen Jagd­gesetzes vom 1. Februar 2021, das die bisher übliche öffentliche Versteigerung zugunsten eines schriftlichen Verfahrens ablöst. Dabei wurden insbesondere Kriterien wie die Qualität der bisherigen Jagdausübung, die örtliche Verbundenheit der Mitglieder und ihr ökologischer Leistungsnachweis berücksichtigt. Mit der Übernahme der Pacht verpflichtet sich die Jagdgesellschaft, die jagdlichen Aufgaben im Sinne der Gemeinheit wahrzunehmen. Zudem fliessen 20 Prozent des jährlichen Pachtzinses als Rückflussmittel an die Gemeinde Volketswil für jagdliche Zwecke.

Neues Betriebsfahrzeug für den Revierförster

Das bestehende Fahrzeug des Revierförsters hat nach 17 Jahren seine technische Grenze erreicht und wird durch ein modernes, praxistaugliches Modell ersetzt. Das weitläufige Forstrevier, das über 500 Hektar umfasst (Volketswil, Wangen-Brüttisellen und Schwerzenbach), erfordert ein Fahrzeug, das den täglichen Anforderungen im Wald sowie bei Ausseneinsätzen wie der Abholzung von Forstpflanzen gerecht wird. Mit ­einem Objektkredit von 53’500 Franken wird ein SUBARU Forester Station 2.0i e-Boxer Sport angeschafft. Der Lieferauftrag erhält die Garage SUBARU Daniel Bättig AG, Volketswil, zum Offertpreis von 46’166.15 Franken, während der Auftrag für den Heckausbau zur sicheren Unterbringung der Arbeitsgeräte an die Londero GmbH zum Offertpreis von 6823.25 Franken erteilt wurde.

Baurechtsentscheide

Der Gemeinderat erteilte folgende baurechtliche Bewilligungen:

  • Christoph Bannwart Schwinger, Schwerzenbachstrasse 7, Zimikon; für den Neubau der Photovoltaikanlage, an der Schwerzenbachstrasse 7, Zimikon.
  • Gemeinde Volketswil, Abteilung Liegenschaften, Zentralstrasse 21, Volketswil; für die Umnutzung der ehemaligen Wertstoffsammelstelle (Lager) zu Parkplätzen für die Angestellten des Durchgangszentrums, an der Javastrasse 8, Volketswil.
  • Milot Hasani und Blerta Hasani-Shehu, Zentralstrasse 10, Volketswil; für die Erstellung einer Pergola mit Dach, an der Zentralstrasse 10, Volketswil.
  • Matma Immobilien AG, Javastrasse 11, Volketswil; für die Erstellung einer aussen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpe, an der Chilegass 3, Volketswil.

Bauabrechnungen

Der Gemeinderat hat folgende Bauabrechnung genehmigt:

  • für den Pumpenersatz beim Pumpwerk Kindhausen mit Gesamtkosten von 99’387.85 Franken und mit einer Kreditunterschreitung von 612.15 Franken.

Des Weiteren hat der Gemeinderat …

  • die Schlussabrechnung für die Sanierung der Kunstrasenplätze (Gries 3 und 4) mit Gesamtkosten von 833’376.05 Franken und mit einer Kreditunterschreitung von 86’623.95 Franken genehmigt.
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