Dauerhafte Sperrung der Brugglen- und Ischlagstrasse für den motorisierten Individualverkehr
Die Brugglen- und Ischlagstrasse ist aufgrund einer vorübergehenden Verkehrsanordnung derzeit temporär für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrt. Die Sperrung hat sich bewährt, weshalb der Gemeinderat der zuständigen Stelle der Kantonspolizei die dauerhafte Sperrung der Brugglen- und Ischlagstrasse beantragt. Grund für diese Entscheidung sind die positiven Erfahrungen aus einem mehrmonatigen Probebetrieb, der als Massnahme zur Entlastung der Kantonsbaustelle diente. Die temporäre Sperrung reduzierte die Verkehrsbelastung deutlich und minimierte gleichzeitig negative Auswirkungen wie Wildparkieren, Littering und überhöhte Geschwindigkeiten. Die dauerhafte Schliessung soll den Naherholungsraum weiter aufwerten und die Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrerinnen und Velofahrer sowie Tiere erhöhen. Der Zugang für die landwirtschaftliche Nutzung sowie die bestehenden Parkplätze am Waldrand bleibt weiterhin gewährleistet. Die dauerhafte Verkehrsanordnung soll nach Abschluss der Deckbelagsarbeiten voraussichtlich ab dem 12. August 2025 umgesetzt werden.
Reglement über die Benutzung des öffentlichen Grundes
Der Gemeinderat hat das neue Reglement über die Benutzung des öffentlichen Grundes genehmigt. Es legt die Rahmenbedingungen für die Nutzung öffentlicher Flächen fest. Dazu zählen Veranstaltungen, Verkaufsstände, politische Aktionen, Aussengastronomie, Materialumschläge, Film- und Fotoaufnahmen sowie Fahrzeugverleih (Sharing-Objekte). Der Beschluss und das entsprechende Reglement werden ab dem 23. Mai 2025 auf www.volketswilernachrichten.ch veröffentlicht (Beginn Rekursfrist) und können während der Auflagefrist auch bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Sicherheit, eingesehen werden. Das neue Reglement tritt am 1. Juli 2025 in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt auf der Website der Gemeinde Volketswil unter der systematischen Rechtssammlung, Abschnitt Öffentliche Ordnung und Sicherheit, abrufbar.
Kommunaler Richtplan Verkehr – Verabschieden des Entwurfs zuhanden der öffentlichen Auflage
Der Gemeinderat Volketswil hat den Entwurf des kommunalen Richtplans Verkehr zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Dieser wird vom 23. Mai bis zum 22. Juli 2025 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Abteilung Tiefbau und Werke, aufgelegt. Während dieser Zeit haben sowohl die Bevölkerung als auch die Nachbargemeinden die Gelegenheit, Einwendungen und Anregungen einzubringen. Der kommunale Richtplan legt die Leitplanken für die Verkehrsentwicklung der Gemeinde in den kommenden Jahren fest. Ziel ist es, eine zukunftsorientierte und nachhaltige Mobilität in Volketswil zu fördern. Im Mittelpunkt stehen die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, die Reduzierung des motorisierten Verkehrs sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die übergeordneten Vorgaben des Kantons und der Region wurden in den Entwurf integriert. Nach der öffentlichen Auflage werden die eingegangenen Rückmeldungen geprüft und der Richtplan final überarbeitet. Am 2. Juni 2025 findet eine Informationsveranstaltung zum kommunalen Richtplan Verkehr sowie zur Revision des kommunalen Richtplans Siedlung und Landschaft statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich über die geplanten Massnahmen zu informieren. Die beiden Richtpläne Verkehr sowie Landschaft und Siedlung werden an der Gemeindeversammlung vom 17. April 2026 zur Abstimmung vorgelegt.
Petition Nächtliche Lärmbelästigung
Am 14. April 2025 wurde die Petition «Nächtliche Lärmbelästigung rund ums Volkiland, Volketswil» dem Gemeinderat eingereicht. Für diese Petition wurden 120 Unterschriften gesammelt. Der Gemeinderat hat die von den Initianten eingereichte Petition zur Kenntnis genommen. Weiter wurde die Abteilung Sicherheit beauftragt, das Anliegen der Petition zu prüfen und dem Gemeinderat die Ergebnisse vorzulegen.
Finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung 2024
Die BDO AG, Zürich, hat vom 7. bis zum 11. April 2025 die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung 2024 der Politischen Gemeinde durchgeführt. Die Prüfung ergab, dass die Jahresrechnung 2024 den kantonalen und kommunalen Vorschriften entspricht. Die BDO AG empfiehlt, die Jahresrechnung 2024 zu genehmigen. Der Gemeinderat bedankt sich beim Finanzverwalter sowie den Mitarbeitenden der Finanzverwaltung für die sehr gute Arbeit.
Inspektion beim Betreibungs- und Gemeindeammannamt
Das Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich hat am 4. April 2025 beim Betreibungs- und Gemeindeammannamt Volketswil eine Inspektion durchgeführt. Der Inspektionsbericht hält fest, dass alle Geschäfte fristgerecht und ordnungsgemäss abgewickelt werden. Der Gemeinderat bedankt sich beim Gemeindeammann und Betreibungsbeamten sowie den Mitarbeitenden für die sehr gute Arbeit.
Baurechtsentscheide
Der Gemeinderat erteilte folgende baurechtliche Bewilligungen:
- Max Rhyner, Zentralstrasse 16a, Volketswil; für die bereits erstellte Sichtschutzwand aus Holz, an der Zentralstrasse 16a, Volketswil.
- Schulgemeinde Volketswil, Zentralstrasse 21, Volketswil; für den Um- und Anbau des Klassen- und Spezialtrakts Schulanlage Feldhof, an der Schulhausstrasse 19 und 21, Volketswil.
- Heinz Petrig, Föhrenweg 7, Gutenswil; für den Neubau einer Werkstatt mit Büroräumen, an der Tolackerstrasse 2, Hegnau.
- Katrin und Claudio Porta, Hinterbergstrasse 91, Volketswil; für den Abbruch des Geräteraums und die Vergrösserung des Balkons und des Sitzplatzes, an der Hinterbergstrasse 91, Volketswil.
Geschwindigkeitskontrolle
Die Gemeindepolizei Volketswil hat am 22. April 2025 an der Pfäffikerstrasse, Höhe Nr. 100, in Gutenswil eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Es wurden gesamthaft 701 Fahrzeuge gemessen, wovon 12 zu schnell unterwegs waren.
Personelles
Gemeinderat und Verwaltungsleitung freuen sich, vier neue Mitarbeitende willkommen zu heissen: Dirk Plöchinger, Mitarbeiter Garten- und Grünanlagen (100 Prozent), per 1. Mai 2025, Finn Jagd Andersen, Mitarbeiter Bibliothek (40 Prozent), per 1. Juni 2025 Sarah Müller, Vollzugsperson Kanzlei/Pfändung (100 Prozent) beim Gemeindeammann- und Betreibungsamt, per 1. August 2025, Naile Malici, Vollzugsperson Kanzlei/Pfändung (80 Prozent) beim Gemeindeammann- und Betreibungsamt, per 16. August 2025.
Folgende Mitarbeitende werden die Gemeindeverwaltung verlassen: Nilüfer Parakash, Vollzugsbeamtin Gemeindeammann- und Betreibungsamt (100 Prozent), per 31. Juli 2025, Ralph Dütsch, Hauswart (100 Pèrozent), per 31. Juli 2025 Gemeinderat und Verwaltungsleitung wünschen Nilüfer Parakash und Ralph Dütsch für die Zukunft alles Gute.