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Gemeindenews

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Auszug aus den Verhandlungen des Gemeinderates vom 22. Juli 2025.

Neue Verordnung über die Entschädigungen der Behörden und Kommissionen

Die derzeit gültige Verordnung über die Entschädigung der Behörden und Kommissionen der Politischen Gemeinde Volketswil ist seit dem 1. Mai 2010 in Kraft. Die heutigen Entschädigungen für die Schulpflege gelten seit dem 1. Januar 2014. Mit der Annahme der neuen Gemeindeordnung (Einheitsgemeinde Inkraftsetzung per 1. Juli 2026) müssen die beiden Verordnungen zusammengeführt sowie der neuen Organisation angepasst werden. Somit hat eine paritätisch zusammengesetzte Projektgruppe der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde eine neue gemeinsame Verordnung über die Entschädigung der Behörden und Kommissionen erarbeitet. Der Gemeinderat hat die neue Verordnung an seiner letzten Sitzung genehmigt und sie den Behörden sowie Politischen Parteien zur Vernehmlassung freigegeben. Die Vernehmlassungsfrist dauert vom 15. August 2025 bis 12. September 2025. Die neue Verordnung wird am 12. Dezember 2025 der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt.

Petition Stopp Littering in Volketswil

Am 2. Juli 2025 wurde die Petition «Stopp Littering in Volketswil» dem Gemeinderat eingereicht. Insgesamt haben 280 Personen die Petition unterzeichnet, davon 232 von Volketswil. Der Gemeinderat hat die von der Initiantin eingereichte Petition «Stopp Littering in Volketswil» zur Kenntnis genommen. Weiter wurde die Abteilung Tiefbau und Werke beauftragt, das Anliegen zu prüfen und dem Gemeinderat die Ergebnisse bzw. die Vor- und Nachteile einer Annahme vorzulegen.

Sonntagsverkäufe 2026 und 2027

Der Gemeinderat hat für die Jahre 2026 und 2027 die nachfolgenden Sonntage festgelegt, an denen Verkaufsgeschäfte im gesamten Gemeindegebiet geöffnet sein dürfen. An diesen Tagen ist das bewilligungsfreie Beschäftigen von Verkaufspersonal gestattet.

Jahr 2026: 1. Sonntag: 29. März, 2. Sonntag, 25. Oktober, Sonntag: 13. Dezember, 4. Sonntag: 20. Dezember
Jahr 2027: 1. Sonntag: 21. März, 2. Sonntag, 31. Oktober, Sonntag, 12. Dezember, 4. Sonntag: 19. Dezember

Bezirksratsvisitation 2025

Am 20. Mai 2025 fand die bezirksrätliche Visitation folgender Bereiche der Gemeindeverwaltung statt: Finanzen, Grundsteuern, Soziales, Dienstleistungen Dritter, Springereinsätze, Auslagerung von Gemeindeaufgaben und Archiv. Mit Beschluss vom 23. Juni 2025 hält der Bezirksrat fest und erwägt, dass er an der durchgeführten Visitation eine ordnungsgemässe Geschäftsführung feststellen konnte, die zu keinen Bemerkungen Anlass gibt. Weiter wurde festgestellt, dass das Archiv und die Informationsverwaltung der Gemeinde Volketswil einen sehr guten und fachmännischen Gesamteindruck hinterlassen, weshalb kein Anlass für Auflagen und Massnahmen besteht. Der Gemeinderat hat den Beschluss des Bezirksrats zur Kenntnis genommen und dankt den Mitarbeitenden für ihre sehr gute Arbeit.

Visitation Steueramt Volketswil

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich, Kantonales Steueramt, Gemeinderevision, hat in der Zeit vom 5. bis 19. Juni 2025 beim Steueramt Volketswil in den Fachbereichen Bezug und Register eine Revision durchgeführt. Gestützt auf die von der Gemeinderevision durchgeführten Prüfungshandlungen und deren Ergebnisse, werden in den geprüften Fachbereichen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Im Revisionsbericht vom 27. Juni 2025 wird hervorgehoben, dass das Steueramt Volketswil ordnungsgemäss und sehr gut geführt wird. Zusätzlich wird festgehalten, dass die Fachbereiche Bezug und Register kompetent sowie mit Sorgfalt bewirtschaftet werden. Der Gemeinderat hat den Revisionsbericht zur Kenntnis genommen und dankt den Mitarbeitenden des Steueramts für die sehr gute Zusammenarbeit.

Verkehrsberuhigungsmassnahmen Gebiet Kindhausen Süd

Im Gebiet Kindhausen Süd soll noch in diesem Jahr eine Tempo-30-Zone umgesetzt werden. Die Umsetzung kann mit dem Strassensanierungsprojekt an der Bodenacherstrasse kombiniert werden. Die Kosten für die Beschilderung und Markierungen belaufen sich auf CHF 15'000.00. Grundvoraussetzung für das Einrichten einer temporeduzierten Zone ist eine technische Grundlage inkl. Massnahmenplan. Diese Dokumente wurden von der SNZ Ingenieure und Planer AG, Zürich, erstellt und nach einer Vorbesprechung mit der Verkehrspolizei-Spezialabteilung der Kantonspolizei (VPSA) überarbeitet. Der Gemeinderat hat die technische Grundlage inkl. Massnahmenplan genehmigt. Der VPSA ist die Ver-fügung der Verkehrsanordnung zu beantragen und diese anschliessend während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Nach Rechtskraft der Verkehrsanordnung kann die Umsetzung der Signalisation und Markierung erfolgen. Die Umsetzung ist im Herbst 2025 (nach abgeschlossener Baustelle an der Bodenacherstrasse) geplant.

Sanierung Ifangstrasse West (Abschnitt Kindhauserstrasse – Mythenweg)

Die Ifangstrasse wird umfassend saniert, da der Belag und die Randabschlüsse nach einer über 50-jährigen Nutzungsdauer in einem qualitativ schlechtem Zustand sind. Neben dem Ersatz der Strassenbeleuchtung durch moderne LED-Leuchten werden auch die Wasserleitungen, welche streckenweise auf Privatgrund verlaufen, in den öffentlichen Grund verlegt. Die Kanalisationsleitungen befinden sich grösstenteils in einem guten Zustand und müssen nicht ersetzt werden. Lokale Schäden wie bspw. Ablagerungen werden punktuell mit grabenlosen Verfahren instandgesetzt. Weiter sind im Projektperimeter Erschliessungsleitungen für den Fernwärmeverbund vorgesehen. Die Einführung einer Tempo-30-Zone ist nicht Bestandteil dieses Sanierungsprojekts. Gleichwohl soll die bauliche Ausgestaltung so erfolgen, dass bei einer allfälligen Einführung einer Tempo-30-Zone keine nachträglichen baulichen Massnahmen mehr notwendig sind.

Der Gemeinderat hat die Projekte der Ingesa AG (Sanierung Ifangstrasse) und der Hetzer, Jäckli und Partner AG (Er-satz Wasserleitungen) genehmigt sowie folgende Objektkredite als gebundene Ausgaben bewilligt:

• CHF 717'300.00 für die Belagssanierung
• CHF 107'000.00 für die Sanierung der Kanalisation
• CHF 495'000.00 für den Ersatz der Wasserleitungen

Des Weiteren wurden folgende Firmen beauftragt:

• Opus AG, Wallisellen, Tiefbauarbeiten, CHF 980'968.40 (Anteil Gemeinde CHF 701'424.65)
• Petrig AG, Hegnau, Rohrlegearbeiten, CHF 241'791.65
• Ingesa AG, Wetzikon, Ingenieurarbeiten, CHF 49'900.00 (Strasse und Kanalisation)
• Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, Ingenieurarbeiten, CHF 50'488.10 (Wasserleitung)
• EKZ, Wetzikon, Ersatz der öffentlichen Beleuchtung, CHF 72'587.95

Neubau eines Bezugsschachts ab der neuen GVG-Leitung «Spange Ost»

Die Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal GVG plant mit der neuen rund 6,8 km langen Versorgungsleitung eine verbesserte Versorgungssicherheit für das obere Glattal. Die Leitung verbindet die beiden bestehenden Abgabeschächte «Gferch» (Volketswil, Industriestrasse) und «Baltenswil» und kann ca. 2030 in Betrieb genommen werden. Das Gemeindegebiet Volketswil ist primär im Bereich der Dammbodenstrasse und der Geissbüel-/Zürcherstrasse von der geplanten Linienführung betroffen. Dank dem Bau der neuen GVG-Transportleitung «Spange Ost» besteht für Volketswil die Möglichkeit für den Bau eines zusätzlichen Bezugsschachtes. Der von der Wasserversorgung Dübendorf ins Spiel gebrachte Standort «Oeniken Nord» ist für Volketswil nicht optimal, weil der Schacht relativ weit vom Leitungsnetz der Wasserversorgung Volketswil entfernt ist und den Bau einer 600 m langen Transportleitung bedingt. Deshalb beantragt aus wirtschaftlicher Sicht der Gemeinderat Volketswil den Bau eines Abgabeschachtes «Oeniken Süd» in der Nähe der Zürcherstrasse. Die Bezugsmöglichkeiten im neuen Schacht «Oeniken Süd» sollen auf mindestens 3'000 m3/d ausgelegt werden.

Kanal-TV-Untersuchung 2025

Der Zustand der öffentlichen Kanalisationsleitungen wird periodisch mit Kanal-TV untersucht. Die Erkenntnisse der gebietsweisen Fernsehaufnahmen fliessen anschliessend in ein Sanierungsprojekt ein, in welchem die erkannten Kleinschäden frühzeitig und relativ kostengünstig behoben werden können. Grössere Schäden sind dank der Untersuchung ebenfalls frühzeitig erkennbar. Im laufenden Jahr wird der Zustand der Kanalisationsleitungen in den Ortsteilen Volketswil und Hegnau West untersucht. Der Gemeinderat hat dieses Projekt der Roggensinger Ingenieure AG, Volketswil, genehmigt und einen Objektkredit von CHF 67'000.00 bewilligt. Die Firma Mökah AG, Henggart, erhält den Auftrag für die Kanal-TV-Untersuchung zum Offertpreis von CHF 41'107.65. Der Auftrag für die Ingenieurarbeiten wurde an die Firma Roggensinger Ingenieure AG, Volketswil, zum Offertpreis von CHF 19'998.50 vergeben.

Neubau Regenwasserkanal Hofweg

Auf dem privaten Grundstück Kat.-Nr. 8351 am Hofweg realisiert die private Eigentümer-schaft den Bau einer Wohnüberbauung mit einer Unterniveaugarage. Gemäss Generellem Entwässerungsplan 2009 (GEP) der Gemeinde Volketswil ist beim Hofweg eine neue Regenwasserleitung geplant. Der erste Teil dieser Leitung wurde im Jahr 2011 gebaut. Das private Bauvorhaben soll nun genutzt werden, um koordiniert mit dessen Aushubarbeiten den restlichen Teil der öffentlichen Regenwasserleitung zu bauen. Der Gemeinderat hat dieses Projekt der Roggensinger Ingenieure AG, Volketswil, genehmigt und einen Objektkredit von CHF 155'000.00 bewilligt.

Des Weiteren wurden folgende Firmen beauftragt:

• Keller-Frei AG, Wallisellen, Tiefbauarbeiten, CHF 103'972.95
• Roggensinger Ingenieure AG, Volketswil, Ingenieurarbeiten, CHF 23'782.00 Baurechtsentscheide

Der Gemeinderat erteilte folgende baurechtliche Bewilligungen:

• Christine Frei-Bächi und Urs Frei, Müllerhölzlistrasse 7, Kindhausen; für den Anbau der Pergola mit Lamellendach, an der Müllerhölzlistrasse 7, Kindhausen.
• Patrick Graf und Fiona Graf-Oehrli, Sunnebüelstrasse 62, Hegnau; für den Anbau der Pergola mit Lamellendach, an der Sunnebüelstrasse 62, Hegnau.
• Gottfried Schmid und Jeanne Tugemann Schmid, Riedstrasse 14, Hegnau; für den Neubau des Doppelcarports, an der Riedstrasse 14.1, Hegnau.
• Monika Schibli Sutter und Michael Sutter, Weiherweg 4, Volketswil; für die Erweiterung der Photovoltaikanlage; am Weiherweg 2 und 4, Volketswil.

Bauabrechnungen

Der Gemeinderat hat folgende Bauabrechnungen genehmigt:

• Leitungsersatz Im Zentrum, Gesamtkosten von CHF 290'786.65, Kreditunterschreitung von CHF 9'213.35 genehmigt.
• Leitungsersatz Weinbergstrasse, Gesamtkosten von CHF 383'329.25, Kreditunterschreitung von CHF 8'670.75.
• Belagssanierung Weinbergstrasse, Gesamtkosten von CHF 310'367.50, Kreditunterschreitung von CHF 25'632.50.
• Leuchtenersatz Weinbergstrasse, Gesamtkosten CHF 31'219.95, Kreditunterschreitung von CHF 280.05. 

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