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Ja zur Gebührensenkung

Erstellt von Heinz Bertschinger, Gutenswil | |   Unsere Zeitung

Die penetrante Gendersprache nervt mich täglich. Die Abschaltung von UKW war ein höhrerfeindlicher Fehlentscheid und dass die staatlichen Medien politisch links stehen ist allgemein bekannt. Aber mit diesem Wissen kann man die amtlichen Verlautbarungen ja auch kritisch hinterfragen und diese für sich persönlich dann entsprechend interpretieren.

Die zwingenden Gründe für die Reduktion der verfehlten Zwangsabgabe sehe ich demnach auch nicht in den obigen Kritikpunkten, sondern darin, dass sie als systemfremde Steuer verfassungswidrig ist. Daran ändert sich auch nichts, dass sie seinerzeit bei einer Volksabstimmung, wenn auch sehr knapp, gutgeheissen wurde. Bei uns müssen eidgenössische Abstimmungen nicht verfassungskonform sein. Zudem ist die Abgabe in der heutigen Form willkürlich und unlogisch. Die Erhebung pro Familie und nicht pro Person benachteiligt Alleinstehende und bevorzugt Doppelverdiener. Auch wenn die willkürliche Erhebung bei den juristischen Personen etwas gemildert werden soll; der verbleibende Rest ist unhaltbar aber typisch für die Erhebung: Man holt das Geld bei denen, die nichts dazu sagen können. Die Befürchtungen vor einem Abbau des Service Public sind alarmistisch. Bevor man den Teufel an die Wand malt soll man die neue Situation abwarten und dann mit Pragmatismus und gutem Willen nach vernünftigen Lösungen suchen.

Heinz Bertschinger, Gutenswil

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