Da sind einige Fragen offen:
1. Wofür braucht unsere Gemeinde eine(n) Kommunikationsbeauftragte(n) wenn vier Zeilen genügen um eine Ausgabe von dieser Höhe ohne weitere Begründung bekannt zu geben?
2. Welche Aussagen lassen sich zur Qualität der bisherigen Heizung machen und wie wurde diese seinerzeit evaluiert?
3. Bei jeder Kreditvorlage sind auch die Folgekosten auszuweisen. Wie hoch wurden diese beim damaligen Baukredit geschätzt und wie weit liegt man rückblickend nun daneben?
Auch ein einziger Satz auf vier Zeilen kann zum Nachdenken anregen.
Heinz Bertschinger, Gutenswil