Hohe Ertragsüberschüsse im Jahr 2023
Sämtliche Erwartungen betreffend Steuereinnahmen, sowohl bei den natürlichen Personen, den juristischen Personen wie auch aus Grundstückgewinnen, wurden in den Jahresrechnungen der beiden Haushalte übertroffen. Die Politische Gemeinde schliesst ihre Rechnung 2023 daher mit einem Ertragsüberschuss von 15,6 Millionen Franken ab, die Schulgemeinde, welche nicht von den Grundstückgewinnsteuern profitiert, mit 4 Millionen Franken. Insgesamt liegen die beiden Haushalte zusammen so fast 18 Millionen Franken über Budget. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass ein Teil der Einnahmen der juristischen Personen in Zukunft nicht mehr zu erwarten ist, da der geplante Wegzug eines bedeutenden Steuerzahlers sich nur verzögerte. Aus dem Finanzausgleich wurden entsprechend den höheren Steuereinnahmen tiefere Erträge vereinnahmt. Die Steuerkraft pro Einwohner in Volketswil ist in etwa gleich geblieben, wohingegen das kantonale Mittel leicht gestiegen ist. Grundeigentum im Finanzvermögen ist zu hoch bewertet Innerhalb einer Legislaturperiode muss das Finanzvermögen neu bewertet werden. Die per 1. Januar 2023 vorgenommene Neubewertung des Finanzvermögens der Politischen Gemeinde führte zu einem Nettobewertungsgewinn von rund 1,7 Millionen Franken. In ihrem umfassenden Bericht über die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung 2023 hat die Revisionsgesellschaft BDO AG festgestellt, dass das Grundstück Kat. Nr. 7905 (Tolackerstrasse) vollständig als unbebautes Grundstück im Finanzvermögen bilanziert ist, obwohl auf einem Teil des Grundstücks das im Verwaltungsvermögen bilanzierte Asyldurchgangszentrum (DZ) steht. Der durch das DZ beanspruchte Teil des Grundstücks ist deshalb ins Verwaltungsvermögen zu überführen. Der im Finanzvermögen verbleibende Teil muss zudem wegen reduzierten Ausnutzungspotenzials wertberichtigt werden. Die BDO AG empfiehlt, die notwendigen Anpassungen im Jahr 2024 vorzunehmen, was zu einem Bewertungsverlust von rund 0,4 Millionen Franken führen wird. Die RPK unterstützt dieses Vorgehen. Zudem bittet die RPK den Gemeinderat, zu prüfen, ob die Umwidmung des durch das DZ beanspruchten Teils des Grundstücks Kat. Nr. 7905 nachträglich durch einen Beschluss durch die Gemeindeversammlung formell zu bestätigen ist.
VitaFutura AG bleibt Sorgenkind
Der Buchwert der Beteiligung VitaFutura AG beläuft sich per 31. Dezember 2023 nach einer Abschreibung von 1,5 Millionen Franken auf noch knapp 6 Millionen Franken. Die Gesellschaft weist nach wie vor eine ungenügende Ertragslage auf. Es ist auch in zukünftigen Jahresrechnungen mit Wertberichtigungen zu rechnen. Die RPK ist besorgt und erwartet, dass der Gemeinderat die Entwicklung der VitaFutura AG weiterhin eng begleitet. Sollte die Verlustsituation weiter andauern, sind durch den Gemeinderat Sanierungsmassnahmen zu prüfen. Aufmerksamkeit auf periodengerechte Buchungen richten Die RPK wie auch die Revision der BDO AG haben festgestellt, dass in der Jahresrechnung 2023 der Politischen Gemeinde Aufwände, die das Jahr 2023 betreffen, nicht vollständig erfasst worden sind. Der Jahresendprozess muss entsprechend angepasst werden, damit sichergestellt wird, dass sämtliche Aufwände vollständig und periodengerecht abgegrenzt werden. Tiefe Investitionsanteile Der Anteil der gesamten Ausgaben für Investitionen in die Infrastruktur war sowohl bei der Schulgemeinde (rund 8 Prozent) wie auch bei der Politischen Gemeinde (rund 8,4 Prozent) eher tief. In beiden Gütern lässt sich dies mit der zeitlichen Verzögerung von budgetierten Vorhaben begründen. Mit Blick auf die Finanzplanung 2023 bis 2027 stehen insbesondere auch bei den gebührenfinanzierten Betrieben (Wasser, Abwasser, Abfall, Kabel-TV) Nettoinvestitionen von rund 11 Millionen an. Die RPK beantragt der Gemeindeversammlung, beide Jahresrechnungen 2023 der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde zu genehmigen. Totalrevision der Gemeindeordnung zur Einführung der Einheitsgemeinde Die RPK erachtet die totalrevidierte Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde zur Einführung einer Einheitsgemeinde als angemessen und nimmt positiv zur Kenntnis, dass in pädagogischen und schulischen Belangen die Schulpflege weiterhin allein zuständig bleibt und diese Aufgaben auch künftig eigenständig wahrnehmen wird. Die Mitglieder der Schulpflege und das Schulpräsidium werden auch in Zukunft von den Stimmberechtigten direkt gewählt. Die geringen Veränderungen der Finanzkompetenzen in der totalrevidierten Gemeindeordnung erachten wir als angemessen. Im Bereich des Finanzvermögens liegen die Kompetenzen für eine Veräusserung neu abschliessend bei der Gemeindeversammlung. Weiter sollen Bauabrechnungen, die innerhalb des bewilligten Verpflichtungskredits abschliessen, nicht mehr der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Die RPK begrüsst die Einführung einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) anstelle der bisherigen Rechnungsprüfungskommission. Die Erweiterung des Aufgabenkreises und der damit verbundenen Verantwortung gegenüber dem Souverän erachten wir als zweckmässig und angemessen. Mit der Annahme der neuen Gemeindeordnung an der Urne und der anschliessenden Genehmigung durch den Regierungsrat würde diese per 1. Juli 2026 in Kraft treten und die Schulgemeinde Volketswil auf diesen Zeitpunkt hin aufgelöst werden.
Michael Wyss, Präsident RPK