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RPK nimmt zum Geschäft «HPS» Stellung

Erstellt von Michael Wyss, Präsident RPK | |   News

Anlässlich der Schulgemeindeversammlung vom 19. August 2024 wird die Urnenvorlage zur Gründung und zum Betrieb einer Heilpädagogischen Schule Volketswil als Eigenwirtschaftsbetrieb vorberaten.

Im Beleuchtenden Bericht der Schulpflege wird in der Überschrift ein «dazugehöriger Neubau» erwähnt, obwohl dieser nicht Gegenstand des Antrages an den Souverän ist. Eine Kreditvorlage für einen Neubau muss zu einem späteren Zeitpunkt separat dem Stimmbürger vorgelegt werden, einschliesslich der Kosten für zusätzliche Zimmer, die zulasten der Schulgemeinde gehen. Eine konkrete Angabe zur voraussichtlichen Höhe des Projektierungs- oder Objektkredites für den Neubau fehlt heute noch. Die Heilpädagogische Schule (HPS) soll als Eigenwirtschaftsbetrieb (EWB) im Sinne von § 88 des ­Gemeindegesetzes geführt werden und somit nach dem Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit operieren. Der Kanton Zürich wird für die mittels Leistungsvereinbarung zugesprochenen Sonderschulplätze für jeden belegten Platz eine Pauschale für die anrechenbaren Personal- und Sachkosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernehmen. Konkret werden die für die HPS anfallenden Kosten für Personal und Sachen direkt dem EWB belastet, demgegenüber stehen die Vergütungen des Kantons. Auf die Rechnung der Schulgemeinde hat dies keinen Einfluss. Nach § 7 der Verordnung zum Gemeindegesetz würde eine Einlage der Schulgemeinde in den EWB einen Beschluss im Sinne einer einmaligen Ausgabe voraussetzen. Die Immobilienkosten werden vorgängig durch den Kanton bewilligt und werden von diesem anschliessend unabhängig von der Anzahl belegter Plätze zurückver­gütet. Eine formelle Zusage beziehungsweise unwiderrufliche Absichtserklärung zur Leistungsvereinbarung seitens des Kantons liegt noch nicht vor, da dieser den Grundsatzentscheid der Stimmbevölkerung von Volketswil abwartet.

RPK bemängelt Bericht

Die RPK beantragt der Schulgemeindeversammlung, das Geschäft zuhanden der Urnenabstimmung zu genehmigen und somit einen Grundsatzentscheid für eine HPS Volketswil zu fällen. Wir bemängeln jedoch den Beleuchtenden Bericht, da dieser in ­Bezug auf den Prozess, die Funk­tionsweise des EWB sowie insbe­sondere auch betreffend den geplanten Neubau unpräzise ist und gewisse Informationen schwer verständlich wiedergegeben werden. Diese Punkte sollen von der Schulpflege an der Schulgemeindeversammlung vom 19. August 2024 konkretisiert und in der Publikation im Hinblick auf die Urnenabstimmung überarbeitet werden, damit die Informationen präziser und verständlicher dargestellt sind. 

Michael Wyss, RPK-Präsident

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