Wenn Feuerwerk knallt, bekommt der Hund von Rolf Kunz Panik. Für den Busfahrer selbst, der mitunter auch nach einer Feuerwerksnacht um fünf Uhr morgens seine Schicht antreten muss, ist es ein Sicherheitsrisiko, nicht ausgeschlafen zu sein. Vergangenes Silvester hatte er das Glück, mit seinem Hund aufs Land ausweichen zu können. Als er zurückkehrte, fielen ihm die grossen Mengen an Abfall in den Quartierstrassen auf. Kunz verfasste eine Petition, in der er den Gemeinderat aufforderte, das Feuerwerk einzuschränken. Mit seinem Anliegen ist Kunz nicht alleine: 734 Unterschriften kamen zusammen. Im März reichte er sie ein. Unabhängig von Kunz brachte Michael Grüebler (Grüne) im April eine Einzelinitiative auf den Weg, die lärmiges Feuerwerk auf dem Gemeindegebiet verbieten soll. «Mein Hauptanliegen sind die Tiere», sagt Grüebler. Er wohnt am Waldrand, wo ihm regelmässig Vögel, Rehe und Igel einen Besuch abstatten. Wenn diese in der Silvesternacht aufgeschreckt werden, kann sie das das Leben kosten, denn sie finden im Winter nur wenig Nahrung. Am 1. August kann Feuerwerk bei trockener Witterung Waldbrände verursachen. Neben den Tieren geht es Grüebler auch um die Menschen, etwa um Babys, Senioren und Kranke, die wegen dem Lärm nicht schlafen können. Der Umweltaspekt ist ebenfalls nicht zu vernachlässigen: Laut dem Bundesamt für Polizei fedpol verursacht Feuerwerk in der Schweiz 200 bis 400 Tonnen Feinstaub pro Jahr. Mitunter überschreitet er den Tagesmittelgrenzwert, hüllt Städte in Nebel und verschmutzt Böden und Gewässer.
Gemeinderat gegen Initiative
Über die Einzelinitiative zum Feuerwerksverbot wird die Gemeindeversammlung am 12. Dezember abstimmen. Da sich das Verbot nur auf Feuerwerk bezieht, das laut knallt, bleiben etwa Vulkane, Bengalische Lichter und Höhenfeuer erlaubt. Zudem kann für zentral organisierte Feiern eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Der Gemeinderat spricht sich nun jedoch gegen ein Feuerwerksverbot aus. Er anerkennt die Belastung für die Umwelt, die Tierwelt und bestimmte Bevölkerungsgruppen. Seine Entscheidung begründet er unter anderem damit, dass die Gemeindepolizei weder flächendeckend kontrollieren noch gezielt intervenieren könne. Zudem warnt er vor wirtschaftlichen Auswirkungen für Schweizer Hersteller, Importeure und Geschäfte. Hundehalter und Betroffene könnten sich auf den 1. August und Silvester gezielt vorbereiten. Der Tradition räumt der Gemeinderat eine hohe Bedeutung ein: «Das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August und an Silvester ist tief in der schweizerischen Feierkultur verankert und für viele Einwohnerinnen und Einwohner ein Höhepunkt des Jahres», schreibt er im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 8. Juli. Bei einem isolierten Verbot könnte das Feuerwerk in Nachbargemeinden verlagert werden. Es handelt sich jedoch nicht um einen Alleingang von Volketswil: Schwerzenbach, Fällanden und Wangen-Brüttisellen haben einem solchen Gesetz bereits zugestimmt, in Uster wird es noch diskutiert. Schweizweit schliessen sich immer mehr Gemeinden an. Eine nationale Initiative ist beim Parlament hängig. Michael Grüebler ist der Meinung, dass ein Verbot von lärmigem Feuerwerk in Volketswil auch bei schlechter Kontrollierbarkeit eine Wirkung hätte. Zudem glaubt er, dass sich die wirtschaftlichen Folgen in Grenzen halten würden: «80 Prohzent des Feuerwerks wird importiert, davon 90 Prozent aus China», gibt er die Zahlen des BAFU wieder. «Schweizer Produzenten stellen vor allem Vulkane her.» Grüebler und Kunz hoffen auf eine gut besuchte Gemeindeversammlung am 12. Dezember.