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Definitive Einführung neu konzipierter Begabungs- und Begabtenförderung

Erstellt von Schulpflege Volketswil | |   News

Die Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) soll in den Volketswiler Schulen einheitlich und institutionalisiert werden. An der Schulgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2025 wird über die definitive Einführung abgestimmt.

Die Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) ist Teil des Auftrags der Volksschule. Die Begabungsförderung sollte dabei allen Schülerinnen und Schülern zugutekommen. Dies ist zentral, da davon auszugehen ist, dass jedes Kind eine Begabung aufweist. Die Begabungsförderung erfolgt im Rahmen des Regelklassenunterrichts. Die Begabtenförderung hingegen bezieht sich auf Kinder, welche eine ausgeprägte Begabung oder Hochbegabung aufweisen. Auch deren Förderung erfolgte bisher mehrheitlich im Regelunterricht. Förderbedarf, dem in der Regelklasse nicht mehr angemessen entsprochen werden kann, erfordert eine sonderpädagogische Massnahme. In der Vergangenheit wurde dieser Bedarf mangels einer institutionalisierten Begabungs- und Begabtenförderung meist durch die integrative Förderung abgedeckt – allerdings nur, soweit es die vom Kanton zur Verfügung gestellten, begrenzten Ressourcen erlaubten. Häufig werden die Ressourcen zur Unterstützung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler eingesetzt.

Volketswiler Modell mit «Forschungszentrum»

Mit der Einführung einer institutionalisierten Begabungs- und Begabtenförderung will die Schule Volketswil Schülerinnen und Schülern mit ausgeprägter Begabung oder Hochbegabung künftig besser gerecht werden. Deren Förderung soll mit klassen- und schulhausübergreifenden Angeboten weiter vertieft werden. Individuelle entwicklungsunterstützende Massnahmen werden innerhalb der Klasse, innerhalb der begabungsfördernden Angebote/Strukturen der Schule, aber auch durch ein zentral geführtes «Forschungszentrum» sichergestellt. In den Schuleinheiten sind BBF-Fachpersonen für das Coaching der Lehrpersonen und Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie die Konzeption klassenübergreifender Angebote verantwortlich. Gleichzeitig stehen die Schulen in dieser Aufgabe in engem Kontakt mit der Leitung Forschungszentrum und erhalten von dieser Unterstützung und Beratung.

Abstimmung über definitive Einführung

Das Konzept sowie die Stellenbeschreibung für die Fachperson «Begabungs- und Begabtenförderung schulübergreifend» wurde im Mai 2024 von der Schulpflege bewilligt und die neu ausgearbeitete Begabungs- und Begabtenförderung per Schuljahr 2024/25 testweise in Kraft gesetzt. Eine erste Evaluation zeigt, dass die eingesetzten Massnahmen durch die Schülerinnen und Schüler sowie einen grossen Teil der Eltern als wirkungsvoll und positiv eingeschätzt werden. Die Schulpflege hat die Resultate der Evaluation zur Kenntnis genommen. Sie hat an ihrer Sitzung vom 10. Juni 2025 beschlossen, der Schulgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2025 die Überführung des Projekts «Begabungs- und Begabtenförderung» in den Normalbetrieb und die Schaffung der damit verbundenen Stellen zu beantragen. Es werden gesamthaft 0,0863 Vollzeiteinheiten (VZE) pro 100 Schülerinnen und Schüler beantragt. Davon werden jährlich 0,4 VZE aus dem vom Kanton definierten Gestaltungspool finanziert. Somit belaufen sich die zusätzlichen kommunalen Ressourcen auf aktuell 1,53 VZE. Dies entspricht zusätzlichen Kosten in der Höhe von rund 276’300 Franken. Der entsprechende Beleuchtende Bericht zuhanden der Schulgemeindeversammlung wird am 7. November 2025 in den «Volketswiler Nachrichten» publiziert.

Ja zu Klassenassistenz in Kindergärten und zur Jahresrechnung 2024

Durchgehend einstimmig haben die 105 Stimmberechtigten an der Schulgemeindeversammlung vom Freitag, 13. Juni 2025, die beiden traktandierten Geschäfte gutgeheissen. So wurden die Schaffung von Klassenassistenz-Stellen in den Volketswiler Kindergärten per Schuljahr 2026/27 als auch die Jahresrechnung 2024 bewilligt.

Anpassung Medien- und IT-Konzept sowie Erhöhung ICT-Support

Das Medien- und Informatikkonzept der Schule Volketswil wurde überprüft und überarbeitet. Insbesondere die Aufgaben, die Funktionsbezeichnungen und das Organigramm wurden angepasst. Die neu definierte Gesamtleitung ICT hat neben der fachlichen Führung neu auch die personelle Führungsverantwortung für die Fachstelle ICT (bisher: Team ICT) inne. Das bisherige Pflichtenheft des ICT-Support bildete zudem die Tätigkeiten nicht übersichtlich und vollständig ab. Es wurde daher eine neue Kategorisierung vorgenommen (u. a. Geräteverwaltung, Sicherheit, Support, Beratung), die für eine bessere Übersicht und Zuteilung der Aufgaben sorgt. Die Überprüfung hat zudem gezeigt, dass die personellen Ressourcen für die gestiegenen Anforderungen (z.B. Datenschutz, KI, Infra­struktur, Sicherheit) nicht mehr ­ausreichen. Die Ressourcen liegen weiterhin unter den kantonalen Empfehlungen, weshalb eine Anpassung notwendig ist. Die Anpassung ermöglicht es der Schule, den gestiegenen Anforderungen im Bereich ICT gerecht zu werden, die Qualität des Unterrichts zu sichern und die digitale Entwicklung aktiv zu gestalten. Die Schulpflege hat das überarbeitete Medien- und Informatikkonzept genehmigt. Dieses ersetzt das Konzept vom 10. Januar 2023. Ebenso hat die Schulpflege die Erhöhung der personellen Ressourcen im Bereich ICT von 3,62 auf insgesamt 5,27 Vollzeiteinheiten (VZE) ab 1. Januar 2026 genehmigt.

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