Die Nichtgenehmigung einer Rechnung ist ein schwerwiegendes Urteil, das nur dann gerechtfertigt ist, wenn die betroffenen Behörden gegen Gesetze oder gegen demokratische Entscheidungen fahrlässig oder sogar (eventual-)vorsätzlich verstossen haben, was hier trotz unerwartetem Aufwand-Überschuss nicht der Fall ist. Der RPK (wie den Rechnung-erstellenden Behörden auch) ist von den Stimm-/Wahlberechtigten das Vertrauen ausgesprochen und durch Wiederwahl nochmals bestätigt worden. Wenn wir Stimmbürger/Wähler dieses Vertrauen nicht hätten, dürften wir sie auch nicht wählen. Daher ist auch ihren Empfehlungen zu vertrauen, sofern nicht klare Hinweise auf Vertrauensmissbrauch durch unsachgemässe Beurteilungen und Empfehlungen vorliegen. In diesem Fall liegen keinerlei solche Hinweise vor.
Trotzdem erlaube ich mir eine leise Kritik "Die RPK erwartet von Gemeinderat und Schulpflege eine genaue Beobachtung der Steuerentwicklung im Jahr 2019 und allenfalls das in Betrachtziehen von Besonderheiten bei der Erstellung des Budgets 2020 . Mit Verlau : als Steuerzahler erwarte ich dann auch, dass wir Steuerzahler ehrlich und ungeschönt vorinformiert werden, welche Entwicklung des Budgets 2020 wir bezüglich Steuererträge und Steuersätze zu gewärtigen haben. Sowohl die Gemeindebehörden wie auch die RPK sind durchaus in der Lage, eine solche Vorinformation zu erstellen, die zwar rechtlich nicht bindend ist, aber eine geschätzte Geste von Respekt gegenüber den Stimmbürgern/Steuerzahlern ausdrücken würde.
Werner Klee, Kindhausen
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!