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Die Voraussetzungen für eine Einheitsgemeinde sind nicht gegeben

Erstellt von Jürg Schmid, Volketswil | |   Unsere Zeitung

Die Wogen um die Einzelinitiative von Klaus Näder gehen hoch. So konnten sich die Schulpflege und der Gemeinderat nicht dazu bewegen, die Vor- und Nachteile einer Vereinigung von Schul- und politischer Gemeinde gemeinsam aufzulisten und die Argumente abzugleichen und zu gewichten.

Die Schulpflege hat sich der vom Initianten geforderten Prüfung, wie einzelne Bereiche in einer Einheitsgemeinde geregelt werden können, unterzogen. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die Integration der Schule in die Gemeindeorganisation keinen Mehrwert bringe und empfiehlt daher eine Ablehnung der Initiative. Der Gemeinderat sieht in der Annahme der Initiative eine Chance, «strukturelle Entwicklungsoptionen für unsere Gemeinde» (was immer das heissen mag) seriös zu prüfen. Er bringt in seiner Stellungnahme jedoch klar zum Ausdruck, dass nach seiner Ansicht nur eine Einheitsgemeinde erfolgs- und zukunftsgerichtet sein kann. Damit könnten die Standpunkte der beiden Behörden nicht weiter auseinander liegen. Die Schulpflege und der Gemeinderat haben damit bewiesen, dass sie nicht bereit sind, sich zusammenzuraufen, um die Vor- und Nachteile einer Einheitsgemeinde für Volketswil zu analysieren. Der Initiant fordert eine Abstimmung darüber, «ob die Schulgemeinde aufgelöst wird». Damit wird in der Abstimmung vom 13. Februar 2022 die Grundsatzfrage gestellt, ob in Volketswil eine Einheitsgemeinde geschaffen werden soll. Die Feststellung des Gemeinderates, dass die bevorstehende Abstimmung «keine Fakten» schaffe, trifft somit nicht zu. Bei der Annahme der Initiative hat der Gemeinderat den zwingenden Auftrag, die Organisation der Einheitsgemeinde in einer neuen Gemeindeverordnung auszuarbeiten. Die Frage über die Vor- und Nachteile einer Einheitsgemeinde wäre dabei jedoch nicht mehr zu prüfen. Der Initiant hat es klar auf die Aufhebung der Schulgemeinde abgesehen, sonst hätte er mit seiner Initiative die beiden Behörden aufgefordert, die Auswirkungen der Bildung einer Einheitsgemeinde abzuklären. Die Erfahrungen der Gemeinden, die in jüngster Zeit eine Einheitsgemeinde angestrebt haben zeigen, dass eine Vereinigung nicht mit einem Bleistiftstrich vollzogen werden kann. Es bedarf einer intensiven Vorbereitungsphase, in welcher die beiden Behörden die Argumente für und wider eine Vereinigung abwägen und zur gemeinsamen Überzeugung kommen, welche Organisationsform für Volketswil die angepasste sein könnte. Nur so wird die Voraussetzung für einen tragfähigen Schritt in die Zukunft gelegt. Es ist daher verfehlt, die Schulpflege gegen ihren Willen zu einer Fusion mit der politischen Gemeinde zu zwingen. Die Initiative ist daher mit einem «NEIN» auf dem Stimmzettel abzulehnen.

Jürg Schmid, Volketswil

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