Anmelden | Registrieren

Diese Regeln sollten Leserbriefschreiber kennen

Erstellt von Redaktion | |   News

Die «Volketswiler Nachrichten» veröffentlichen gern Leserbriefe. Doch es gibt ein paar Spielregeln, die es zu beachten gilt.

Leserbriefe sind beliebt – so erhalten die Leserinnen und Leser eine Stimme und können sich zu aktuellen Themen äussern. Die «Volketswiler Nachrichten» veröffentlichen gern Leserbriefe mit Bezug zum Verteilgebiet oder zu Texten, die in den «VoNa» erschienen sind.

Allerdings gibt es ein paar Spielregeln zu beachten. Ein Leserbrief darf zum Beispiel maximal 2200 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfassen. Ausserdem behält sich die Redaktion vor, Kürzungen vorzunehmen oder Texte mit ehrverletzendem Inhalt zurückzuweisen.

Zudem wandern anonyme Zuschriften direkt in den Papierkorb. Leserbriefschreiber sollten der Redaktion gegenüber Vor- und Nachnamen, Wohnort sowie E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer preisgeben.

Vorgeschlagene Titel können von der Redaktion übernommen werden, müssen aber nicht. Sind aus stilistischen oder inhaltlichen Gründen massive Eingriffe in den Text nötig, wird mit dem Autor vor der Publikation Rücksprache gehalten. 

Wer hier klickt, gelangt zu den vollständigen Regeln der «Volketswiler Nachrichten» im Umgang mit Leserbriefen.

Wer Fragen hat, darf sich gern direkt an die Redaktion wenden. Wir sind unter redaktion(at)volketswilernachrichten.ch erreichbar.

Zurück
Die Kommentarfunktion steht nur registrierten und angemeldeten Nutzern zur Verfügung. Zum Login.

Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!