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Dilemma

Erstellt von Werner Klee, Kindhausen | |   Unsere Zeitung

Ich hatte angekündigt, im Namen der GAS (Gerechtigkeits-Allianzenpartei Schweiz) sowie persönlich als Stimmbürger Antrag zu stellen auf Ungültigerklärung der Abstimmung vom 28. November über die Vorlage des Schweizer Bundesrates zum Covid-Gesetz. Der Einbezug von Massnahmen zur Geldhilfe für private TV-Stationen, die nicht in eine Notlage geraten sind, die Zusammenlegung mit anderen Massnahmen, die Aushebelung des Gebots der Einheit der Materie durch - in diesem Fall - missbräuchliche Anwendung des Notrechts, wären durchaus ein zwingender Grund für die Ungültigerklärung der Vorlage gewesen.

Aber andererseits hat das Volk eine klare demokratische Entscheidung getroffen. Also musste ich mich entscheiden: Welches der beiden Güter - Einhaltung des Gebots der Einheit der Materie und Respektierung des demokratisch korrekten Volksentscheids - aus ethischer Sicht das höherwertige Gut ist.  Nun, für mich hat der Volksentscheid mehr Gewicht - egal, ob er sich im Nachhinein als richtig oder als nicht bestmöglicher Entscheid herausstellt. Und deshalb werde ich keinen Antrag auf Annullierung dieser Abstimmung stellen. Jene, die einen solchen Antrag durch die GAS oder durch mich persönlich erwartet haben, werden vielleicht enttäuscht sein - ich bitte um Verständnis für meine Entscheidung und hoffe, dass sie diese Haltung trotzdem respektieren.

Werner Klee, Kindhausen

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Kommentare (1)

  • werner.klee@acd.li
    am 17.12.2021
    Die GAS wurde inzwischen durch demokratischen Entscheid umbenannt in GAP-CH für Gerechtigkeits-Allianzen-Partei Schweiz

    Grund für die Partei-Gründung war sie vielzitierte Ausrede von professionellen Juristen: "Das Recht ist nicht immer gerecht".

    Auch wenn wir alle keine Salomons sind, sollten jedoch...

    1. die Diskrepanzen zwischen geschriebenem und gefühltem Recht bestmöglich minimiert werden.
    2. wenn solche Widersprüche nicht ausgeräumt werden können, ist dem gefühlten Recht (als dem ethisch höherwertigem Gut) Priorität eingeräumt werden.
    3. das gefühlte Recht wird (von unterschiedlichen Menschen) auch unterschiedlich verstanden werden.

    Deshalb ist in einer Gesellschaft, die selber die Volksmacht in der Verfassung als höchste Macht definiert hat, auch durch geeignete Regeln eine "Gefühl-mässige Gerechtigkeits-Mehrheit"ermittelt werden (z.B. durch Abstimmung oder vollständige Befragung und dieser Gerechtigkeit gemäss dem Souverän erste Priorität zuerkannt werden.