Dieses Urteil des Bezirksrates ist keine Bagatelle. Die juristischen Hürden für einen erfolgreichen Stimmrechtsrekurs sind vom Gesetzgeber bewusst hoch angesetzt. Es kommt äusserst selten vor, dass eine Abstimmung nach Versand der Stimmunterlagen gestoppt wird, in Volketswil war das, soviel ich weiss, noch nie der Fall. Allen, die sich dafür interessieren, empfehle ich unbedingt das 38-seitige Urteil zu lesen, es ist unmissverständlich und lässt kaum Interpretationsspielraum zu. Für die meisten Volketswilerinnen und Volketswiler dürften aber weder die juristischen Details zur Sistierung der Abstimmung noch überhaupt die Frage der Einheitsgemeinde massgebend sein. Entscheidend ist, dass die gewählten Behörden zusammenarbeiten, dass Schulpflege und Gemeinderat am gleichen Strick ziehen. Die Frage der konkreten Gemeindeorganisation dagegen, ist für den Alltag der Bürgerinnen und Bürger, für die Steuerzahler, Lehrer und Kinder unserer Gemeinde zweitrangig. Die unnötig emotional geführte Debatte um die Prüfung einer Einheitsgemeinde und die Absage der Abstimmung bringen zutage, dass die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen Schulpflege und Gemeinderat verbessert werden muss. Das Urteil des Bezirksrates zeigt aber auch, dass in den wichtigen Bereichen ein Konsens möglich ist. Ob mit oder ohne Einheitsgemeinde, der direkte Austausch und gegenseitiges Verständnis auf Augenhöhe sowie ein Miteinander statt Gegeneinander von Schulpflege und Gemeinderat ist das Minimum, was die Volketswilerinnen und Volketswiler erwarten dürfen. Eine bessere Zusammenarbeit ist nötig und möglich.
Benjamin Fischer, Kantonsrat und Gemeinderatskandidat, Volketswil
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