Die Jahresrechnung 2025 der Politischen Gemeinde schliesst mit einem Gewinn von CHF 7,8 Mio. ab und liegt damit um CHF 4,8 Mio. über dem Budget. Dieses gute Ergebnis ist allerdings stark durch einen Sonderfaktor geprägt: Ohne den ausserordentlichen Gewinn von rund CHF 8 Mio. aus dem Verkauf des Kabelnetzes wäre die Jahresrechnung ausgeglichen. Bei den Finanzen zeigen sich Licht und Schatten: Die direkten Steuern liegen mit CHF 22,6 Mio. leicht über Budget (+ CHF 0,7 Mio.) und Volketswil profitierte von einem um CHF 0,8 Mio. höheren kantonalen Finanzausgleich. Demgegenüber stehen stark angestiegene Pflegefinanzierungskosten im Alters- und Gesundheitsbereich, die mit CHF 9,6 Mio. das Budget um deutliche CHF 2,4 Mio. überschritten. Insbesondere die Beiträge an die externe Spitex-Organisation schlagen hier massiv zu Buche. Positiv zu bewerten ist, dass aufgrund der verbesserten Ertragslage der Buchwert der Beteiligung an der Vita Futura AG um 0,3 Mio. gestiegen ist und auf eine weitere Abschreibung, wie dies im Budget vorgesehen war, verzichtet werden konnte. Problematisch am Abschluss ist die Bewertung der SwissFibreCo AG, welche per 31. 12. 2025 zu den Anschaffungskosten von 3,7 Mio. bilanziert ist. Aufgrund des Geschäftsgangs der SwissFibreCo AG beträgt das anteilige Eigenkapital per Ende 2025 jedoch nur noch 1 Mio. Gemäss § 132 Abs. 2 Gemeindegesetz (GG) ist der bilanzierte Wert zu berichtigen, sofern auf einer Position des Verwaltungsvermögens eine dauernde Wertminderung absehbar ist. Somit hätte gemäss der Praxis des Gemeindeamtes eine Wertberichtigung von CHF 2,7 Mio. erfolgen müssen, welche den Gewinn entsprechend reduziert hätte. Aufgrund dieser Thematik hat die finanztechnische Prüfstelle BDO AG nur ein eingeschränktes Prüfungsurteils abgegeben, empfiehlt aber explizit, die Jahresrechnung zu genehmigen. Nach Diskussionen mit der Prüfstelle, dem Gemeinderat und innerhalb der RPK können wir uns der Meinungen der finanztechnischen Prüfstelle anschliessen und empfehlen trotz der fehlenden Wertberichtigung die Genehmigung der Jahresrechnung 2025. Der Gemeinderat hat aber organisatorische Massnahmen zu treffen, damit zukünftig rechtzeitig eine Wertbestimmung erfolgen und dies in den Jahresabschlüssen berücksichtigt werden kann.
Schule: höhere Steuererträge und Sanierungen
Auch die Schulgemeinde blickt auf ein erfolgreiches Rechnungsjahr zurück. Sie schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 4,1 Mio. ab (CHF 3,4 Mio. über Budget). Hauptgründe sind höhere Steuererträge (+ CHF 1,1 Mio.), ein höherer Finanzausgleich (+ CHF 1.2 Mio.) sowie Einsparungen beim Sach- und Betriebsaufwand (u. a. bei Informatik und Taxikosten). Die Investitionskosten betrugen insgesamt CHF 7,2 Mio. und betreffen mehrheitlich die planmässige Sanierung der Schulhäuser Lindenbüel und Feldhof. Auch die Jahresrechnung der Schulgemeinde können wir zur Genehmigung empfehlen.
Totalrevision von drei Verordnungen
Mit dem Zusammenschluss von Politischer Gemeinde und Schulgemeinde per 1. Juli 2026 müssen die Gebührenverordnung, die Personalverordnung und die Verordnung über die Entschädigung der Behörde revidiert werden.
- Kommunale Gebührenverordnung: Die Totalrevision schafft die rechtliche Grundlage für eine harmonisierte Gebührenerhebung der neuen Einheitsgemeinde. Die RPK beurteilt die Bestimmungen als zweckmässig und angemessen, es handelt sich grossmehrheitliche um formale Anpassungen.
- Personalverordnung (PVO): Aufgrund unserer prüferischen Durchsicht kommen wir zum Schluss, dass die Bestimmungen in der vorliegenden Fassung der Verordnung zweckmässig festgelegt wurden. Insgesamt erachten wir die totalrevidierte kommunale Personalverordnung als angemessen. Für die Gemeinde Volketswil als Arbeitgeberin beinhaltet das neue Regelwerk grundsätzlich keine neuen Verpflichtungen.
Neue Verordnung über die Behördenentschädigung
Ein zentrales und intensiv diskutiertes Geschäft ist die Zusammenführung der bisher getrennten Verordnungen über die Behördenentschädigung der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde. Eine gemeinsame Projektgruppe hat die Entschädigungsverordnung grundlegend überarbeitet. In einer Vernehmlassung zu einem ersten Revisionsentwurf hat die RPK eine detaillierte Stellungnahme aufgrund unserer prüferischen Durchsicht abgegeben. Viele der von uns erwähnten Punkte wurden in der nun vorliegenden Fassung berücksichtigt. Das Gesamtpensum des Gemeinderates wird neu auf 250 Stellenprozent festgelegt. Bei einer in der Verordnung stipulierten Basisentschädigung von CHF 170’000 pro 100 Stellenprozent beträgt die maximale Entschädigung für den Gemeinderat CHF 425’000 pro Jahr, welche flexibel durch den Gemeinderat den Ressorts zugeordnet werden können. Darin enthalten ist auch die Entschädigung für das Schulpräsidium. Die Schulpflegemitglieder erhalten Pauschalentschädigungen von je CHF 17’000. Insgesamt betragen die Mehrkosten in der Summe der beiden Behörden Gemeinderat/Schulpflege gegenüber heute CHF 15’750 pro Jahr. Schulpflegemitglieder, die in Projekten mitarbeiten oder diese leiten, erhalten zusätzlich zur Pauschalentschädigung eine Projektentschädigung. Die Projektentschädigungen sowie Spesenpauschalen und Zusatzentschädigungen der Gemeinderats- und Schulpflegemitglieder in der Sozialbehörde und der Liegenschaftenkommission sind in der Vergleichsrechnung nicht miteinberechnet. Die Entschädigung für die Mitglieder der neuen Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission wurde aufgrund der erweiterten Prüfungstätigkeit gegenüber der heutigen Entschädigung der Rechnungsprüfungskommission ebenfalls angepasst. Neu erhalten die Mitglieder CHF 6000 (bisher CHF 4000). Das Präsidium erhält zusätzlich eine Funktionszulage von CHF 4000 (bisher CHF 3000) und das Aktuariat CHF 2500 (bisher CHF 2000). Diese Entschädigungen wurden in Rücksprache mit der RPK festgelegt. Die RPK hat die Verordnung gesamthaft beurteilt und kommt zum Schluss, dass die Entschädigungen adäquat festgelegt wurden. Auch im Quervergleich mit anderen, ähnlich strukturierten Zürcher Gemeinden erweisen sich die Ansätze als vertretbar. Die RPK empfiehlt der Gemeindeversammlung, alle drei Verordnungsrevisionen zur Genehmigung.
Bauabrechnung Schulanlage Hellwies
Nachdem im Jahr 2014 die Gemeindeversammlung zum ersten Mal einen Kredit für die Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Hellwies gesprochen hat, ist nun 12 Jahre später die Bauabrechnung zu genehmigen. Die Erweiterung und Sanierung der Schulanlage Hellwies rechnet mit Gesamtkosten von rund CHF 17,1 Mio. ab. Das Projekt schliesst somit, unter Berücksichtigung der Teuerung und von Zusatzkrediten von rund 1 Mio., welche die Schulpflege bereits in eigener Kompetenz freigegeben hat, mit einer Kreditüberschreitung von CHF 521’251.30 (3,14 %) ab. Für die Kostenüberschreitung muss formal ein Zusatzkredit genehmigt werden. Wesentliche Mehraufwendungen sind in den Bereichen «Baumeisterarbeiten», «Montagebau in Holz», «Stahlbau», Leichtkonstruktionen» sowie «Fensterbau» entstanden. Die einzelnen Budgetpositionen mit Mehr- und Minderleistungen wurden nachvollziehbar aufgezeigt und begründet. Die zur Prüfung bereitgestellte Bauabrechnung sowie die Submissionsunterlagen waren geordnet und vollständig dokumentiert. Ein zugesprochener Beitrag aus dem kantonalen Sportfonds von CHF 326’000 erhält die Schulgemeinde nach Genehmigung der Bauabrechnung ausbezahlt. Dieser Betrag ist in der Bauabrechnung nicht berücksichtig. Die RPK empfiehlt der Gemeindeversammlung, die Bauabrechnung und den damit verbundenen Zusatzkredit zu genehmigen.


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