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FDP wird Rückweisungsantrag zur Entschädigungsverordnung einreichen

Erstellt von FDP.Die Liberalen Volketswil | |   Unsere Zeitung

Die FDP.Die Liberalen Volketswil wird an der Gemeindeversammlung vom 12. Juni einen Rückweisungsantrag zur geplanten Totalrevision der Verordnung über die Entschädigung der Behörden und Kommissionen einreichen. Die FDP wird die Rückweisung an den Gemeinderat beantragen mit dem Auftrag, die Entschädigungen und Stellenprozente des Gemeinderates zu überarbeiten und eine verhältnismässige, dem Milizgedanken entsprechende Lösung vorzulegen.

Die vorgesehene Berechnungsbasis von 170'000 Franken (exklusive Spesenpauschale) für ein 100 Prozent-Pensum ist aus Sicht der FDP.Die Liberalen Volketswil als Entschädigung für ein Milizamt deutlich zu hoch angesetzt. Selbst in anspruchsvollen Berufsgruppen der Privatwirtschaft wird ein solches Jahreseinkommen trotz hoher Verantwortung und vollem Arbeitspensum nicht erreicht. Zur Veranschaulichung: Ein Bruttoeinkommen von 170'000 Franken jährlich gehört in der Region Zürich zu den Top 10-Prozent-Einkommen und liegt etwa doppelt so hoch wie der Medianlohn im Kanton Zürich. Die FDP.Die Liberalen Volketswil setzt bewusst auf Transparenz und schafft mit solchen Vergleichszahlen eine nachvollziehbare Einordnung der vorgesehenen Entschädigungen eines politischen Milizamtes. Es stellt sich deshalb die grundsätzliche Frage, ob hier noch von einer Milizentschädigung gesprochen werden kann oder ob faktisch die Grundlage für ein quasi berufspolitisches Modell geschaffen wird, welches den Charakter eines Milizamtes zunehmend in Richtung Berufspolitik verschiebt.

Die totalrevidierte Verordnung sieht weiter insgesamt 250 Stellenprozente innerhalb des Gemeinderates vor. Damit werden faktisch 2.5 Vollzeitstellen geschaffen. Für ein strategisches Führungs- und Steuerungsorgan erscheint ein derart hoher Umfang jedoch fragwürdig, zumal die operative Umsetzung grundsätzlich Aufgabe der Verwaltung ist. Der teilweise vorgenommene Vergleich mit Entschädigungsmodellen anderer Gemeinden überzeugt zudem nicht. Der Hinweis auf vergleichbare Modelle in anderen Gemeinden stellt für sich allein keine sachliche Rechtfertigung dar. Die Gemeindeordnung der Gemeinde Volketswil basiert auf dem im Kanton Zürich üblichen Milizsystem. Der Gemeinderat ist als politische Führungs- und Steuerungsbehörde konzipiert und nicht als vollamtliche Berufsexekutive.

Die vorgesehenen hohen Entschädigungen und Stellenprozente entfernen sich zunehmend vom traditionellen Milizgedanken und fördern aus Sicht der FDP.Die Liberalen Volketswil Fehlanreize hin zu einem Berufspolitikertum, welches mit dem ursprünglichen Charakter eines zeitlich begrenzten Milizamtes nur schwer vereinbar ist. Ein politisches Milizamt setzt nicht dieselben fachlichen Anforderungen und Qualifikationen voraus wie vergleichbare Führungspositionen in der Privatwirtschaft. Umso kritischer erscheint es, wenn Entschädigungen vorgesehen werden, die teilweise über dem Einkommen liegen, das viele Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber in der Privatwirtschaft überhaupt erzielen könnten.

Gerade in Zeiten, in denen gegenüber Bevölkerung und Verwaltung immer wieder eine zurückhaltende Budgetierung und ein sorgfältiger Umgang mit Steuergeldern gefordert wird, erscheinen solche zusätzlichen und wiederkehrenden Kosten nicht nachvollziehbar. Stimmen auch Sie an der Gemeindeversammlung für den Rückweisungsantrag der FDP Volketswil und damit für die Werte von Volketswil: ein starkes und glaubwürdiges Milizsystem, einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern, verhältnismässige Behördenstrukturen sowie eine bürgernahe und massvolle Gemeindepolitik.

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