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Feuerwerksverbot gilt noch nicht an diesem Silvester

Erstellt von red. | |   Unsere Zeitung

Die Gemeindeversammlung hat sich klar gegen lärmiges privates Feuerwerk ausgesprochen. Weil die Rekursfrist noch läuft, gilt der Entscheid jedoch noch nicht für den kommenden Jahreswechsel.

An der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember sagten die Stimmberechtigten von Volketswil deutlich Nein zu lärmigem privatem Feuerwerk. Die Volketswiler Nachrichten berichteten über den Entscheid, der als klares Zeichen gegen Knallkörper und lautes Feuerwerk gewertet wird.

Regeln bleiben vorerst bestehen

Trotz des klaren Votums ist der Beschluss rechtlich noch nicht in Kraft. Solange die Rekursfrist andauert, gelten an Silvester weiterhin die bisherigen Bestimmungen, schreibt die Gemeinde. Lärmiges Feuerwerk ist damit weiterhin nur in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar erlaubt. Die Gemeinde ruft die Bevölkerung dennoch zu Rücksicht auf Menschen, Tiere und die Umwelt auf.

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