Er kann seine Ansicht, die ich leider nicht nachvollziehen kann, ausführlich darlegen. Aber dieser Leser möchte seinen Namen nicht in der Zeitung lesen. Zwar scheut er sich nicht, das Plakat zu hinterfragen und die Modefirma, die Werbeagentur und die Allgemeine Plakatgesellschaft damit anzuschwärzen, aber sein Name soll unter Verschluss bleiben. Auch bei der Gemeindeverwaltung hat er sich beklagt. Das bezeichne ich als fiese Form von Mobing gegen eine Firma die weltweit 3000 Personen beschäftigt. Dass sich nebst Tally Weijl auch noch die Gemeindeverwaltung und die APG mit der Sache auseinandersetzen, schlägt meines Erachtens dem Fass den Boden aus. Auch ich bin nicht immer freundlich mit meinen Leserbriefen. Aber ich stehe jeweilen mit Name, Adresse und Postleitzahl dazu was mir gelegentlich Kritik einbringen. Doch dies ist der Preis der Meinungsfreiheit, welche auch der mutlose Plakatkritiker ausschöpft.
Heinz Bertschinger, Gutenswil
Kommentare (1)
vlg@gmx.ch
am 05.06.2021Aber, starke Frauen sind nicht die Asozialen, die Gewaltbereiten, die Egoistinnen. Starke Frauen, selbstbestimmte Frauen arbeiten, bilden sich weiter, schwimmen auch mal gegen den Strom, wagen Neues. Starke Frauen können Vollzeitmütter sein, oder Bergsteigerin, Kursleiterin, Automechanikerin, Eiskunstläuferin und vieles mehr. Frauen die Zwang ausüben, Gewalt suggerieren, Pöbeln, keine Verantwortung übernehmen, nicht zukunftsorientiert agieren, sind nicht stark. Sie erinnern an eine Schicht Männer, die ich meide. Darum finde ich die Symbolik des Plakates kontraproduktiv und völlig falsch gewählt. Ich finde es positiv, dass sich überhaupt jemand an der Aussage, am vermitteltem Bild, der Einstellung stört. Danach eine Diskussion anzustossen ist mutig. Richtig ist sicher die Medien einzubeziehen und das Thema öffentlich zu machen.
Mir zeigt es wie achtlos (mich inbegriffen) wir im Alltag leben. Eine Gesellschaft die den Stinkefinger als Stärke akzeptiert, ist nicht der Ort meiner Zukunft. Im "Beobachter" steht: Klarer Fall von Ehrverletzung: Wer jemandem den Stinkefinger zeigt, beleidigt sein Gegenüber.
In Deutschland kostet der ausgestreckte Mittelfinger bis zu 4000,- €
Das Zürcher Obergericht verurteilte einen Mittelfingerzeigenden zu einer Geldstrafe von 4 Tagessätzen à 30 Franken. Das Bundesgericht bestätigte im März 2013 das Urteil.