Natürlich ist das Geschmacksache und ich behaupte nicht, dass meine Ansicht unfehlbar ist. Aber sofern es das Ziel einer Bauordnung mit Zonenplan ist auch noch etwas Kontinuität in die bauliche Entwicklung eines Dorfes zu bringen sind unsere Bauordnung, unsere Baubehörde und ein beratendes Expertenbüro Fehlkonstruktionen. Im besagten Gebiet hat es übrigens noch etwas Bauland. Vielleicht ist dies der Platz für das erste Gutenswiler Hochhaus.
Heinz Bertschinger, Gutenswil


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