Abgebrochen wird nämlich nicht ein Einfamilienhaus, sondern ein ehemaliges Bauernhaus mit zwei Wohnungen und eine freistehende Doppelgarage. Dies einfach als Hinweis, dass ich es als Bürgerpflicht betrachte, der Verwaltung etwas auf die Finger zu schauen und damit einen Beitrag zur Begrenzung der Bürokratie zu leisten.
Heinz Bertschinger, Gutenswil
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