An diesem Tag feiern wir unsere Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Freiheit und es scheint mir etwas paradox, wenn man gerade am 1. August die gefeierte Freiheit mit einem Verbot einschränken will. Die Initianten schreiben, dass einige umliegende Gemeinden bereits ein Verbot haben und es daher Zeit ist, auch in Volketswil mitzuziehen. Dieses Argument deutet mehr auf einen Modetrend hin: «Die anderen machen es, also müssen wir es auch umsetzen.» Nur weil andere Gemeinden die Freiheit einschränken, muss das nicht zwingend vernünftig und angemessen sein. Weiter weisen die Initianten auf den belastenden Lärm und weitere Emissionen des Feuerwerks hin und da bin ich durchaus einverstanden, dass die Belastung der Einwohner durch Lärm und Feinstaub in den letzten Jahren zugenommen hat und man dieses Thema angehen sollte. Allerdings wird hier der Begriff Lärm im Zusammenhang mit dem 1.-August- Feuerwerk missbraucht. Lärmbelastung definiert sich nicht nur über die Lautstärke, sondern auch über den Zeitraum, während dem Lärm stattfindet. Wenn ich da die zwei Tage im Jahr, an denen Feuerwerk erlaubt ist, dem permanenten Strassenlärm gegenüberstelle, ist für mich klar, dass der Lärm vom Verkehr das grössere Problem ist. Zudem ist es jedem Einwohner selbst überlassen, ob er aus Rücksicht gegenüber seinen Nachbarn kein lärmiges Feuerwerk abbrennt, er kann frei entscheiden, wie er diese Feiertage zelebriert. Kulturen und Traditionen entwickeln sich immer von innen heraus und sollten nicht mit äusseren Verboten in eine Richtung umgestaltet werden, die einigen wenigen gefällt. Am 12. Dezember geht es daher auch ein Stück um unsere Freiheit und deshalb kommen Sie an die Gemeindeversammlung, stehen Sie für unsere Selbstbestimmung und Freiheit ein und stimmen Sie mit Nein.
Gabriel Hürlimann, Volketswil


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