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Freizeitparadies Wald?

Erstellt von Fabio Gass, Gemeindeförster | |   Unsere Zeitung

Die letzten Monate haben es gezeigt: Der Wald wird von der Bevölkerung als Erholungsgebiet sehr geschätzt und rege genutzt. Eine immer grösser werdende Anzahl Menschen geht in den Wald, um ihn für ihre Freizeitaktivitäten zu nutzen. Das führt oft auch zu einer Zunahme von Konflikten.

Der Wald im Forstrevier Volketswil und Wangen-Brüttisellen umfasst eine Fläche von mehr als 500 Hektaren. Über 260 verschiedene Besitzer pflegen und bewirtschaften diesen Wald mit viel Herzblut und enormen Zeitaufwand. Von den Kosten gar nicht erst gesprochen. Deshalb ist es nichts als fair, wenn man sich als „Gast“ im Wald aufhält, gewisse Verhaltensregeln beachtet.

Die zunehmenden Freizeitaktivitäten im Wald sind nämlich nicht immer unproblematisch. Der Wald ist beispielsweise nicht nur Erholungsgebiet, sondern auch Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, erfüllt vielfältige Waldfunktionen und liefert uns nicht zuletzt auch den nachwachsenden und CO2 neutralen Rohstoff Holz.

Insbesondere die Wochen und Monate während der Corona-Krise haben zu vermehrten Nutzungskonflikten geführt. Daher möchte ich hier ein paar Regeln in Erinnerung rufen, wie man sich als Gast im Wald verhalten sollte.

Geniessen Sie die Ruhe im Wald:
Im Wald gilt ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge.

Bleiben sie auf den Wegen:
Der Wald ist Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen, (zer-)stören Sie diese nicht.

Beschädigen und hinterlassen Sie nichts:
Der Wald ist fremdes Eigentum. Hinterlassen Sie keinen Abfall und beschädigen Sie nichts.

Halten Sie ihre Hunde unter Kontrolle:
Die Anwesenheit von Hunden bedeutet Stress und Gefahr für Wildtiere. Halten sie Ihren Hund daher jederzeit unter Kontrolle.

Achten Sie auf Forstarbeiten:
Forstarbeiten bedeuten Lebensgefahr. Halten Sie sich an Absperrungen und Anweisungen des Forstpersonals.

Fragen Sie nach, bevor Sie etwas installieren:
Grundsätzlich dürfen im Wald keine Bauten errichtet werden. Asthütten und -Sofas und andere bleibende Einrichtungen dürfen nur mit Bewilligung der Waldbesitzer der Jagdgesellschaft und des Försters aufgebaut werden.

Respektieren Sie die Nachtruhe:
Stören Sie die Wildtiere nicht. Bleiben Sie auf den Wegen und vermeiden Sie Lärm und störendes Licht.

Sammeln und pflücken Sie mit Mass:
Das Gesetz erlaubt das Sammeln von nicht geschützten Pflanzen, Pilzen und Früchten im ortsüblichen Umfang. Übertreiben Sie es nicht.

Reiten und Biken im Wald:
Reiten und Radfahren ist nur auf Strassen und Wegen erlaubt (Art. 6 Waldgesetz). Rückegassen und Trampelpfade gelten nicht als Wege (Art. 2 Waldverordnung). Reiten und biken quer durchs Gelände ist im Wald also nicht erlaubt.

Regeln stossen selten auf Begeisterung, das ist uns bewusst. Trotzdem sind sie besonders in der heute so individuell geprägten Gesellschaft nötig, um mit- und nebeneinander leben zu können. Gerne begrüssen wir Sie auch weiterhin im Wald. Der Eintrittspreis? Respekt und Rücksicht gegenüber Mensch, Tier und Umwelt. Mehr verlangen wir (noch) nicht.

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Kommentare (1)

  • Gassenmeier4@bluewin.ch
    am 02.08.2020
    Lieber Herr Gass, ich weiss ja nicht von welchem Wald Sie sprechen, wenn Sie schreiben „ Im Wald gilt ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge“. Im Wald ist die Ischlag und Brugglenstrasse für den generellen Autoverkehr freigegeben. Das führt zu enormen Staubwolken für Spaziergänger, Hündeler, Velofahrer und andere Waldbesucher bei trockener Witterung. Es gäbe genügend andere Routen für Motorfahrzeuge. Ein generelles Verbot wie Sie es beschreiben wäre sicher wünschenswert ist aber noch nicht Realität.