Heinz Bolliger
Seit dem 1. September 2019 sind die Weisungen des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) für Schiessanlagen in Kraft. Diese Weisungen präzisieren die Anforderungen an den Unterhalt und die Ausstattung der Kugelfangsysteme (KFS) und beschreiben nach Bundesamt für Umwelt (BAFU) den heutigen Stand der Technik. Demnach sind Anlagen hinsichtlich Umwelt- und Gewässerschutz dem Stand der Technik anzupassen. Das heisst, dass neu die Kugelfänge mit Stirnhölzer zwischen den KFS gemäss dem Stand der Technik bis Ende 2024 mit einer Zwischenfüllung mit Polyethylen Beschichtung versehen werden müssen. Der Schützenverein Volketswil als Betreiber der Schiessanlage «Talmatt», Volketswil-Hegnau hat kürzlich die ca. 1,2 Tonnen Stirnhölzer - weil mit den Jahren verfault - in Frondienstarbeit fachgerecht entsorgt.
Heinz Bolliger
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