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Der effektive Wohnsitz ist keine Privatsache, sondern Wählbarkeitsvoraussetzung

Erstellt von Vorstand SVP Volketswil | |   Unsere Zeitung

Sehr geehrte Frau Gemeinderätin Ayar, Ihre Ausführungen, publiziert in den Volketswiler Nachrichten vom 18. Juli, erstaunen uns sehr, da Sie als Gemeinderätin doch wissen müssten, dass der effektive Wohnsitz beziehungsweise der Lebensmittelpunkt einer Gemeinderätin keine Privatsache ist, sondern eines der wichtigsten gesetzlichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit in den Gemeinderat.

Die SVP hat niemanden diffamiert, sondern wir haben zu Recht Ihren Lebensmittelpunkt, welchen den Wohnsitz definiert, thematisiert. Wie Sie wissen, wurde Simon Stocker durch das Bundesgericht von seinem Amt als Ständerat enthoben, da er zwar auf dem Papier den Wohnsitz im Kanton Schaffhausen hatte, dies aber nicht der Wirklichkeit entsprach. Von Wichtigkeit ist nicht, wo das Familienbüchlein hinterlegt ist, sondern wo sich tatsächlich der Lebensmittelpunkt einer Person befindet – so ausdrücklich unser höchstes Gericht. Sie behaupten dem zuwider, dass es Privatsache sei, wo Sie und ihr langjähriger Lebenspartner/Ehemann leben; dem ist jedoch nicht so. Wir bitten Sie, dazu fundiert und mit schlüssigen Belegen Stellung zu nehmen. Nun zu Ihren Behauptungen, dass die SVP im Gemeinderat vertreten sei und den Richtplan hätte mitbestimmen können: Ohne die nötige Mehrheit kann der einzige Vertreter der SVP seine Position nicht durchsetzen. Beim Richtplan lag das Stimmenverhältnis – wie so oft bei den Abstimmgen im links-grünen Gemeinderat -, so dass Gemeinderat Thomas Brauch keine Möglichkeit hatte, die berechtigten Anliegen der Bevölkerungsmehrheit einzubringen. Wir bitten Sie daher, in der öffentlichen Diskussion bei den Tatsachen zu bleiben, anderes geziemt sich überhaupt nicht. Besten Dank. Es ist ein Anliegen der SVP, dass die Gemeinde Volketswil wieder aufblühen kann, deshalb ist der politische Diskurs wichtig und Tatsachen dürfen und müssen angesprochen werden, ohne dass gleich eine Tirade in den Volketswiler Nachrichten erscheint; wir stemmen uns dagegen, dass der Meinungskorridor noch weiter verengt wird, denn Demokratie lebt von Argumenten und Gegenargumenten. Es geht überhaupt nicht an, dass Sie als gewähltes Behördenmitglied auf die gezeigte Weise die SVP öffentlich angreifen. Die SVP ist ihren Wählern verpflichtet und muss die Mängel des Richtplans wie auch das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben zur Wählbarkeit öffentlich ansprechen dürfen; oder wollen Sie uns und vielen Wählern «den Mund verbieten»? 

Vorstand SVP Volketswil

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