Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 17. April 2026
Der Gemeinderat hat die Traktandenliste und die Weisungen für die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 17. April 2026 festgesetzt und genehmigt. Es sind drei Geschäfte traktandiert. Gemeindeversammlung Politische Gemeinde und Schulgemeinde: 1. Weiterführung der schul- und familienergänzenden Betreuung mit neuem Rabattierungssystem; Gemeindeversammlung Politische Gemeinde: 1. Kommunale Planung; Richtpläne; Kommunaler Richtplan Siedlung und Landschaft; Festsetzung, 2. Kommunale Planung; Richtpläne; Kommunaler Richtplan Verkehr; Festsetzung. Die Weisungen werden in der Ausgabe der Volketswiler Nachrichten vom Freitag, 13. März 2026, publiziert.
Totalrevision Personalverordnung und Vollzugsbestimmungen; Genehmigen der neuen Personalverordnung zuhanden der Gemeindeversammlung
Für die Umsetzung der Einheitsgemeinde wurden unter der Leitung einer Steuergruppe fünf paritätisch besetzte Teilprojektgruppen mit je klar definierten Aufträgen eingesetzt. Eine Arbeitsgruppe der Teilprojektgruppe Personal/Verwaltung erarbeitete die neue Personalverordnung sowie die dazugehörigen Vollzugsbestimmungen. Gemäss der heute geltenden Gemeindeordnung liegt die Zuständigkeit für den Erlass in Bezug auf das Arbeitsverhältnis der Gemeindeangestellten bei der Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat hat die neue Personalverordnung gutgeheissen und zuhanden der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2026 verabschiedet. Die Festsetzung sowie Anpassungen der Vollzugsbestimmungen liegen in der Kompetenz des Gemeinderates. Die neuen Vollzugsbestimmungen müssen noch nicht abgenommen werden. Aufgrund der Beratung der Personalverordnung an der Gemeindeversammlung ergeben sich eventuell noch Änderungen oder Anpassungen. Somit steht deren definitive Abnahme durch den Gemeinderat erst nach der Gemeindeversammlung an.
Stellungnahme Revision Kantonaler Waldentwicklungsplan
Die Baudirektion des Kantons Zürich, Amt für Landschaft und Natur, hat alle politischen Ge-meinden eingeladen, sich im Rahmen des Revisionsverfahrens zum Waldentwicklungsplan zu äussern. Der Waldentwicklungsplan bildet das zentrale strategische Planungs- und Führungsinstrument des Kantons zur nachhaltigen Entwicklung der Wälder und zur Koordination raumwirksamer Tätigkeiten im gesamten Waldareal. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen in den letzten Jahren ist der bestehende Waldentwicklungsplan aus dem Jahr 2010 zu revidieren. Die Abteilung Hochbau beteiligte sich bereits unter der Leitung des zuständigen Revierförsters an der Mitwirkung des Waldentwicklungsplans und brachte die entsprechenden Anliegen ein. Der Entwurf des Waldentwicklungsplans wurde vertieft geprüft und mit dem geltenden Waldentwicklungsplan 2010 verglichen. Dabei zeigte sich, dass der Entwurf den aktuellen Anforderungen sowie den Entwicklungen der letzten 15 Jahre Rechnung trägt und die Anliegen der Gemeinde berücksichtigt sind. Der Gemeinderat nimmt vom Entwurf zur Konsultation des kantonalen Waldentwicklungsplans vom 3. November 2025 Kenntnis. Ebenfalls hat der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich im Rahmen der Konsultation eine umfassende Stellungnahme erarbeitet, insbesondere zur Präzisierung von Rollen und Zuständigkeiten bei der Umsetzung des Waldentwicklungsplans. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich vom 15. Januar 2026 ebenfalls zustimmend zur Kenntnis.
Fernwärmeverbund Energie 360° AG; Genehmigen des Teilprojekts Landenberg
Die Energie 360° AG projektiert in Volketswil einen Fernwärmeverbund. Die ersten Abschnitte sind bereits im Bau. Im März 2022 erteilte der Gemeinderat der Energie 360° AG für die Nutzung des gemeindeeigenen öffentlichen Grundes mit einem Fernwärmenetz eine unentgeltliche Konzession und genehmigte einen entsprechenden Konzessionsvertrag. Der Verbundperimeter umfasst dabei Gebiete südlich der Autobahn. Im November 2024 genehmigte der Gemeinderat den neuen Verbundperimeter, welcher neu auch Gebiete nördlich der Autobahn in Hegnau, Volketswil und Kindhausen umfasst. Mit Eingabe vom 27. November 2025 ersucht die Hydraulik AG, Zürich, in Vertretung der Energie 360° AG um eine Bewilligung zur Erstellung von Fernwärmeleitungen entlang der Kindhauser- und Landenbergstrasse. Kommunale Grundstücke sind vom Bauvorhaben nicht tangiert. Der Gemeinderat hat die baurechtliche Bewilligung für die Erstellung der Fern-wärmeleitung entlang der Kindhauser- und Landenbergstrasse erteilt.
Baurechtsentscheide
Der Gemeinderat erteilte folgende baurechtliche Bewilligungen:
- Gemma und Urs Bischoff-Morgan, Sonnenweg 7, Kindhausen; für den Neubau einer Sichtschutzwand, am Sonnenweg 7, Kindhausen.
- Maren Schweizer-Feusi und Rudolf Schweizer, Glärnischweg 1, Hegnau; für die Erstellung einer aussen aufgestellten Luft-/Wasser-Wärmepumpe, am Glärnischweg 1, Hegnau.
Bauabrechnungen
Der Gemeinderat hat folgende Bauabrechnungen genehmigt:
- Für die Sanierung des Gehwegs Im Zentrum mit Gesamtkosten von CHF 65'354.75 mit einer Kreditunterschreitung von CHF 24'645.25.
- • Für die Kanal-TV-Untersuchung 2024 mit Gesamtkosten von CHF 54'779.80 mit einer Kreditunterschreitung von CHF 7'220.20.
- Für die Überarbeitung des Generellen Wasserversorgungsprojekts mit Gesamtkosten von CHF 65'035.40 mit einer Kreditüberschreitung von CHF 10'035.40. Die Bauabrechnung schliesst mit Mehrkosten von rund 18,2 Proeznt ab. Ursächlich für die Kostenüberschreitung sind die unerwartet aufwendigen Anpassungen nach dem kantonalen Vorprüfungsbericht sowie die Zusatzabklärungen im Zusammenhang mit dem zusätzlichen Bezugsschacht «Oeniken Süd» ab der GVG-Leitung.
Kreditabrechnung Ersatz der Pilzleuchten im Gemeindegebiet
Der Gemeinderat hat für den Ersatz der Pilzleuchten im Gemeindegebiet Volketswil die Abrechnung von CHF 226'735.85 mit einer Kreditüberschreitung von CHF 6'735.85 genehmigt. Die Bauabrechnung schliesst mit Mehrkosten von rund 3 Prozent ab. Bei drei der sieben Teilprojekte wurden zusätzliche Leuchten ersetzt, um ein einheitliches Erscheinungsbild der Strassenzüge zu erhalten.


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