Revitalisierungsplanung der Fliessgewässer des Kantons zur Vernehmlassung
Die aktuelle Revitalisierungsplanung aus dem Jahr 2013 wird derzeit vom Kanton Zürich überarbeitet. Ziel ist es, die vielerorts verbauten und kanalisierten Flüsse und Bäche wieder natürlicher zu gestalten. Innerhalb von 20 Jahren sollen je 50 Kilometer an kantonalen und kommunalen Gewässern revitalisiert werden. Im Rahmen der Vernehmlassung wurden die Gemeinden eingeladen, die vorgesehenen prioritären Revitalisierungsabschnitte zu prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Abschnitte vorzuschlagen. Die überarbeitete Planung sieht für das Gemeindegebiet Volketswil weiterhin keine prioritären Revitalisierungsabschnitte vor. Lediglich dem Dürrenbach wird ein mittlerer Revitalisierungsnutzen zugewiesen. Den anderen Gewässern wird grossmehrheitlich kein oder ein geringer Revitalisierungsnutzen zugewiesen. Diese tiefe Einstufung verhindert eine Aufnahme in die Liste der prioritären Abschnitte und wirkt sich negativ auf mögliche finanzielle Beiträge von Bund und Kanton aus. Zudem steht sie im Widerspruch zu den geplanten Aufwertungsmassnahmen beim Chimlibach (Gebietsentwicklung Juch) und beim Guntenbach (Gebietsentwicklung Grossriet und Aufwertung Korridor bis Greifenseestrasse). Aufgrund der Einträge im kommunalen Richtplan und der bestehenden Raumsicherungen beurteilt die Gemeinde den Revitalisierungsnutzen dieser Abschnitte als mittel bis hoch. Der Gemeinderat beantragt deshalb im Rahmen der Vernehmlassung die Aufnahme dieser drei Gewässerabschnitte als prioritäre Revitalisierungsabschnitte.
Unterschutzstellung der Gebäude an der Zentralstrasse 7 und 7.1
Das Wohnhaus mit Werkstattgebäude an der Zentralstrasse 7 und 7.1 ist im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte aufgeführt. Dieses Inventar hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 22. Januar 2008 letztmals neu festgesetzt. Im Hinblick auf mögliche zukünftige bauliche Massnahmen ersuchte die jeweilige Grundeigentümerschaft mit Begehren vom 28. Juli 2025 die Gemeinde um definitive Abklärung der Schutzwürdigkeit. Um den Schutzumfang bestimmen zu können, wurde die Schutzabklärung ausgelöst. Das Schutzwürdigkeitsgutachten vom 9. Januar 2026 stuft das Wohnhaus mit Werkstattgebäude als einen bedeutenden baugeschichtlichen Zeugen und einen wichtigen Bestandteil im historischen Ortskern von Volketswil ein. Das gut erhaltene Wohnhaus mit repräsentativer Hauptfassade aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, das Ensemble mit Nebengebäude und der baumbestandene Garten prägen das Ortsbild am westlichen Dorfeingang. Das Wohnhaus mit Werkstattgebäude erfüllt die Anforderungen an ein Schutzobjekt und ist entsprechend als kommunales Schutzobjekt einzustufen. Massgebend ist der verwaltungsrechtliche Vertrag vom 28. September 2026, den der Gemeinderat mit dem festgelegten Schutzumfang genehmigt hat. Die jeweilige Eigentümerschaft darf an diesen Gebäuden ohne vorgängige Zustimmung der kommunalen Baubehörde keine massgeblichen baulichen Änderungen vornehmen, die dem Schutzziel entgegenwirken.
Budget 2027 des Zweckverbands Kläranlage VSFM
Der Gemeinderat Volketswil hat das Budget 2027 des Zweckverbands Kläranlage VSFM genehmigt. Dieses sieht für das Jahr 2027 einen Aufwandüberschuss von CHF 2 822 400.00 zulasten der Verbandsgemeinden Volketswil, Schwerzenbach, Fällanden und Maur vor. Gegenüber dem Vorjahr steigt der Aufwandüberschuss um rund CHF 80 000.00. Die Mehrkosten sind insbesondere auf höhere Personalaufwendungen sowie steigende Kosten für Unterhaltsarbeiten, die Schlamm- und Rechengutentsorgung sowie technische Dienstleistungen zurückzuführen. Die Gemeinde Volketswil leistet von den angeschlossenen Gemeinden den grössten Anteil. Es ist mit einem Beitrag von CHF 1 493 570.00 inkl. MWST zu rechnen.
Ersatzbeschaffung Logistik- und Mehrzweckfahrzeug der Feuerwehr Volketswil
Die Feuerwehr Volketswil verfügt derzeit über ein Pionierfahrzeug aus dem Jahr 1987 und einen Materialtransporter aus dem Jahr 2003. Wegen des Alters der beiden Fahrzeuge und der gestiegenen Betriebs- und Unterhaltskosten ist deren Ersatz durch ein neues Logistik- und Mehrzweckfahrzeug erforderlich. Im Rahmen der Beschaffung wurden vier Fahrzeugmodelle geprüft und miteinander verglichen. Als einziges Modell erfüllte der Mercedes-Benz Sprinter 517 CDI Pro DK sämtliche Mindestanforderungen der Feuerwehr (Doppelkabine für bis zu sechs Personen, hohe Nutz- und Anhängelast, Aufbau für Materialtransport, Hebebühne, moderne Sicherheits- und Signalisationsausrüstung). Der Gemeinderat hat für die Beschaffung des neuen Logistik- und Mehrzweckfahrzeugs einen Bruttokredit von CHF 134 184.55 genehmigt. Der Auftrag für die Lieferung des Fahrzeugs einschliesslich des Aufbaus wird zum Preis von CHF 134 184.55 an die Carrosserie Rusterholz, Richterswil, vergeben. Es wird erwartet, dass sich die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) mit CHF 42 500.00 an den Kosten beteiligt. Unter Berücksichtigung des erwarteten Subventionsbeitrags ergibt sich eine Nettoinvestition von CHF 91 684.55. Die beiden bisherigen Fahrzeuge werden nach Inbetriebnahme des neuen Fahrzeugs zum marktgerechten Preis verkauft.
Kantonale Inspektion des Zivilstandsamtes Volketswil
Das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen, führte am 3. September 2026 eine Inspektion des Zivilstandsamtes Volketswil durch. Im Vordergrund standen die Beurkundungen im Zusammenhang mit der Personenaufnahme sowie Zivilstandsereignissen im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2026, die anhand von Stichproben überprüft wurden. Der Inspektionsbericht stellt fest, dass das Zivilstandsamt ordnungsgemäss organisiert ist und die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Kantons eingehalten werden. Die überprüften Beurkundungen, Belege, Ablagen, Datenbekanntgaben und Gebührenerhebungen entsprachen den Anforderungen. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Der Gemeinderat hat vom Inspektionsbericht zustimmend Kenntnis genommen. Er dankt der Leitung und den Mitarbeitenden des Zivilstandsamtes für die sehr gute Arbeit.
Baurechtsentscheid
Der Gemeinderat erteilte folgende baurechtliche Bewilligung:
- AltraNova Generalunternehmung GmbH, Zürcherstrasse 17, Neerach; für den Abbruch des Gebäudes und den Neubau eines Doppeleinfamilienhauses, an der Halden 14a und 14b, Volketswil.
Grundstückgewinnsteuer
Der Gemeinderat hat für 20 Handänderungen Grundstückgewinnsteuern im Gesamtbetrag von CHF 1 403 757.50 eingeschätzt.
Personelles
Per 1. Dezember 2026 werden Aïda Huber als Fachperson Sozialhilfe (80 Prozent) und Edona Alushaj als Ausbildungsverantwortliche (100 Prozent) ihre Stellen antreten. Tanja Altorfer wird per 1. Januar 2027 als Fachperson Verwaltungsleitung und Abteilung Präsidiales (60 Prozent) angestellt. Martina Gebhardt übernimmt per 1. Februar 2027 die Funktion als Bereichsleiterin Alter (70 Prozent). Gemeinderat und Gemeindeverwaltung heissen die neuen Mitarbeitenden herzlich willkommen. Michèle Bättig, Bereichsleiterin Energie und Umwelt (70 Prozent), wird die Gemeindeverwaltung Volketswil per 31. Dezember 2026 verlassen. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung danken ihr für ihren Einsatz und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.


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