Totalrevision der kommunalen Gebührenverordnung
Die aktuell geltende Gebührenverordnung der politischen Gemeinde wurde am 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Aufgrund der Fusion mit der Schulgemeinde zur Einheitsgemeinde per 1. Juli 2026 sowie des Revisionsbedarfs wurde die Gebührenverordnung überarbeitet. Die Abteilung Finanzen hat dazu zusammen mit den Abteilungen die Anpassungen erarbeitet und diese juristisch prüfen lassen. Die Gebührenverordnung ist die gesetzliche Grundlage für die Gebührenerhebung, soweit diese Grundlagen nicht bereits übergeordnet (kantonal oder auf Bundesebene) geregelt sind. Die Grundlagen halten fest, wer die Gebühren wofür und nach welchem Berechnungsgrundsatz bezahlt, d. h. sie enthalten den Kreis der Abgabepflichtigen, den Gegenstand der Abgabe und die Bemessungsgrundlage für die Abgabe. In einer Einheitsgemeinde regelt die allgemeine Gebührenverordnung auch die Grundlagen für die Gebührenerhebung durch den Bereich Schule/Bildung bzw. durch die Schulpflege. Der Gemeinderat hat die neue Gebührenverordnung zuhanden der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2026 verabschiedet. Die entsprechende Weisung wird mit der Einladung zu gegebenem Zeitpunkt in den «Volketswiler Nachrichten» publiziert.
Zusatzvereinbarung zur Leistungsvereinbarung AOZ
Die Gemeinde Volketswil hat mit Vereinbarung vom 3. Juni 1999 die Betreuung und Finanzierung von Asylsuchenden sowie vorläufig aufgenommenen Personen gemäss Asylfürsorgeverordnung an die Asylorganisation Zürich (AOZ) übertragen. Weiter wurde per 14. November 2001 die AOZ zusätzlich mit der Unterbringung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen beauftragt. Die Zusammenarbeit mit der AOZ wurde in den vergangenen Jahren wiederholt erweitert und an gesetzliche Änderungen sowie neue Anforderungen angepasst. Insbesondere wurden die Kostensätze und Leistungsvereinbarungen aktualisiert. Die aktuellste Leistungsvereinbarung ist seit 1. Januar 2022 in Kraft. Zuletzt wurde die AOZ mit Beschluss vom 14. Juni 2022 mittels Zusatzvereinbarung auch mit der Unterbringung und Betreuung von Personen mit Schutzstatus S beauftragt. Aufgrund gestiegener Anforderungen und Kosten beantragte die AOZ Ende Dezember 2025 eine Anpassung der Tarife. Die entsprechenden Änderungen erfolgen über eine Zusatzvereinbarung zur bestehenden Leistungsvereinbarung. Der Gemeinderat hat die Zusatzvereinbarung zur Leistungsvereinbarung vom 1. Januar 2022 mit der Asylorganisation Zürich (AOZ) genehmigt. Diese sieht Prozesskosten von CHF 12.50 pro Tag und vorläufig aufgenommener Person, anerkanntem Flüchtling sowie Asylsuchenden und Personen mit Schutzstatus S vor. Die Zusatzvereinbarung tritt per 1. Januar 2027 in Kraft.
Leuchtenwechsel 2026
Der Gemeinderat nahm im Mai 2024 das Konzept «Öffentliche Beleuchtung» zustimmend zur Kenntnis und bewilligte einen Rahmenkredit von CHF 220 000.00 für den Ersatz von Pilzleuchten im Gemeindegebiet. In den Jahren 2024 und 2025 wurden bei rund 170 Pilzleuchten die Leuchtköpfe ersetzt, da die bisherigen Leuchtstofflampen nicht mehr verfügbar sind. Aktuell sind im Gemeindegebiet von den vorhandenen 1295 Leuchtstellen rund 380 Leuchten (30 Prozent) auf LED-Technologie umgerüstet. Ziel ist es, im laufenden Jahr weitere 10 Prozent der Beleuchtung zu erneuern, damit das vom Gemeinderat vorgegebene Ziel von 40 Prozent LED-Technologie per Ende 2026 erreicht werden kann. Aufgrund der Kosten von rund CHF 1500.00 pro Leuchte (inkl. Arbeit) erfolgt die Umrüstung etappenweise. Geplant ist, jährlich zwischen 100 und 150 Leuchten umzurüsten und dafür in den kommenden fünf Jahren je rund CHF 200 000.00 zu budgetieren. Im Jahr 2026 ist die Umrüstung im Ortsteil Gutenswil vorgesehen. Der Gemeinderat hat für den Leuchtenwechsel 2026 den Objektkredit von CHF 115 500.00 bewilligt. Die Arbeiten werden zum Preis von CHF 105 193.80 an die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Wetzikon, vergeben.
Zentrale Wertstoffsammelstelle Hardstrasse – Mitbenützung durch Wangen-Brüttisellen
Mit Beschluss vom 17. September 2013 genehmigte der Gemeinderat den Vertrag mit der Gemeinde Wangen-Brüttisellen über die Mitbenützung der Wertstoffsammelstelle Javastrasse in Volketswil. Seither wurde der Vertrag mehrfach verlängert. Während der Vertragsdauer sind durch die Mitbenützung der Wertstoffsammelstelle durch Einwohnende von Wangen-Brüttisellen keine betrieblichen Probleme aufgetreten. Eine erneute Vertragsverlängerung wird deshalb befürwortet. Da seit 2024 die Sammelstelle von der Javastrasse an die Hardstrasse umgezogen ist, ist eine redaktionelle Anpassung des Vertrages notwendig. Der Gemeinderat hat dem Vertrag mit der Gemeinde Wangen-Brüttisellen über die Mitbenützung der Wertstoffsammelstelle Hardstrasse in Volketswil mit einer Laufzeit von zwei Jahren bis Ende 2027 und der Option einer einmaligen Verlängerung um zwei weitere Jahre bis Ende 2029 zugestimmt.
Beschaffung Hauswart- und Reinigungsfahrzeug
Bislang wurden die Gemeindeliegenschaften, das Cevi-Pfadi-Haus, das Familienzentrum, der Tageshort, der Friedhof sowie das Schwimmbad Waldacher durch die Mitarbeitenden der Hauswartung mit dem Fahrrad erreicht. Dadurch war der Transport von Material nur eingeschränkt möglich. Mit der Anschaffung eines geeigneten Fahrzeugs kann die Bewirtschaftung dieser Standorte künftig deutlich effizienter und flexibler erfolgen. Das anzuschaffende Fahrzeug soll sowohl vom Team Hauswartung als auch vom Team Reinigung als Transportmittel genutzt werden. Es dient für den Transport von Reinigungsmaschinen, Elektrowerkzeugen, Handwerkzeugen sowie Ersatzteilen und Material aus den Bereichen Elektro, Sanitär, Lüftung, Heizung und Reini-gung. Zusätzlich wird das Fahrzeug als Pikettfahrzeug für den Bereitschaftsdienst genutzt. Der Gemeinderat hat für die Beschaffung des Hauswartsfahrzeugs (Opel Combo-e Cargo 2.4 e) einen Kredit von CHF 42 800.00 genehmigt und folgende Firmen beauftragt:
• Emil Frey AG, Zweigniederlassung Grüze-Garage, Winterthur, Lieferung des Fahrzeuges, CHF 35 000.00
• Bott Schweiz AG, Döttingen, Innenausbau, CHF 4500.00
• Rube AG, Volketswil, Fahrzeugbeschriftung, CHF 300.00
Baurechtsentscheide
Der Gemeinderat erteilte folgende baurechtliche Bewilligungen:
- Peter De Cristofaro, Breitistrasse 69e, Bassersdorf; für den Rückbau des bestehenden Daches sowie der Aufstockung mit einer zusätzlichen Wohneinheit, an der Huzlenstrasse 65 und 67, Volketswil.
- Sunrise GmbH, Thurgauerstrasse 101B, Glattpark (Opfikon); für die Anwendung des Korrekturfaktors der bestehenden Mobilfunkanlage, an der Industriestrasse 19, Volketswil.
Jahresbericht 2025
Der externe Jahresbericht 2025 der Gemeinde Volketswil liegt nun vollständig vor und wurde vom Gemeinderat an seiner letzten Sitzung genehmigt. Der externe Jahresbericht wird in der zweiten Hälfte des Monats April auf der Website der Gemeinde Volketswil (www.volketswil.ch/jahresbericht) publiziert und zur Abgabe am Schalter gedruckt.
Grundstückgewinnsteuern
Der Gemeinderat hat für 72 Handänderungen Grundstückgewinnsteuern im Gesamtbetrag von CHF 3 293 162.35 eingeschätzt.
Geschwindigkeitskontrollen
Die Gemeindepolizei Volketswil hat am 26. Februar 2026 an der Landenbergstrasse in Volketswil, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Es wurden gesamthaft 652 Fahrzeuge gemessen, wovon 10 zu schnell unterwegs waren.


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