Doppelbauernhaus Chilegass 9/11 weiterhin unter Denkmalschutz
Das Doppelbauernhaus an der Chilegass 9/11 ist im kommunalen Inventar als kunst- und kulturhistorisches Schutzobjekt aufgeführt. Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz können Grundeigentümer eine Überprüfung der Schutzwürdigkeit verlangen. Ein solches Begehren stellten die entsprechenden Eigentümerschaften am 13. August 2025 an den Gemeinderat. Dieser prüfte die Schutzwürdigkeit anhand eines detaillierten Gutachtens eines Fachspezialisten für Schutzabklärung. Das Gutachten stuft das Gebäude als bedeutenden baugeschichtlichen Zeugen und als wichtigen Bestandteil des historischen Ortskerns ein. Um das Doppelbauernhaus unter Schutz zu stellen, genehmigt der Gemeinderat den verwaltungsrechtlichen Vertrag vom 18. März 2026, dem die Eigentümerschaften bereits zugestimmt haben. Massgebliche bauliche Änderungen erfordern künftig die Zustimmung der kommunalen Baubehörde. Diese öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung wird auch im Grundbuch eingetragen.
Revision des Wasserversorgungs- Reglements
Das Wasserversorgungs-Reglement von 2008 erfüllt aktuelle Anforderungen nicht mehr. Neben den technischen Neuerungen ist insbesondere auch die Gebührenbemessung zu überprüfen. Analoge Themen bestehen auch bei der Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) und dem dazugehörigen Gebührenreglement, dessen Revision im März 2026 startete. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, das Wasserversorgungs-Reglement gleichzeitig zu revidieren. Für die Überarbeitung des Reglements und die rechtlichen Abklärungen sowie die Überprüfung bewilligt der Gemeinderat einen Objektkredit von CHF 40 000.00 ausserhalb des Budgets 2026. Mit der Überarbeitung des Wasserversorgungs-Reglements inkl. Tarifbestimmungen wird die Firma Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, beauftragt.
Wasserversorgung: Ersatz der Prozessoren in Aussenanlagen
Die Aussenanlagen der Wasserversorgung wie Reservoire, Pumpwerke und Bezugsschächte sind über Prozessoren zentral gesteuert. Die Prozessoren in 13 Aussenanlagen sind bereits 20 Jahre alt und Ersatzteile teilweise nicht mehr erhältlich. Eine Überprüfung ergab ein hohes Ausfallrisiko. Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, werden die betroffenen Prozessoren im laufenden Betrieb ersetzt. Der Gemeinderat genehmigt das Projekt der Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, und bewilligt den Objektkredit von CHF 75 000.00 sowie die Vergabe für den Ersatz der Prozessoren an die Firma Rittmeyer AG, Baar, für CHF 70 194.75.
Ersatz der Wasserleitung in der Brugglenstrasse
Die Wasserversorgung in der Brugglenstrasse erfolgt über alte Eternit-Leitungen, die ihre Lebensdauer erreicht haben. Da sie meist auf Privatgrund verlaufen, sind sie schwer zugänglich. Deshalb ist sowohl der Ersatz der Leitungen durch korrosionsgeschützte Gussrohre als auch die Verlegung auf öffentlichem Grund angezeigt. Zu ersetzen sind vier Hausanschlussleitungen und zwei Hydranten. Der Ersatzbau wird mit der Erweiterung der Leerrohranlage durch die Swiss FibreCo AG, Bern, koordiniert. Der Gemeinderat genehmigt das Projekt der Firma Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, und bewilligt den Objektkredit von CHF 375 000.00 als gebundene Ausgabe. Die Tiefbauarbeiten von pauschal CHF 193 000.00 erfolgen nach Submission durch die Firma Inauen Strassenbau AG, Uster. Die Rohrlegearbeiten von CHF 132 550.65 werden an die Firma Petrig AG, Hegnau, vergeben. Die Ingenieurarbeiten von CHF 40 105.10 werden an die Firma Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, vergeben.
Budgetrichtlinien 2027
Der Gemeinderat hat die Budgetrichtlinien für das Jahr 2027 genehmigt. Trotz der prognostizierten Stabilisierung der Schweizer Wirtschaft, der robusten Wirtschaftsstruktur im Kanton Zürich und der anhaltenden Standortattraktivität plädiert der Gemeinderat aufgrund der geopolitischen Situation für eine restriktive Ausgabenpolitik und die Anwendung des Vorsichtsprinzips. Wie bereits in den Vorjahren wird der Voranschlag für das Budget 2027 auf der Basis von «Zero-Base-Budgeting» erstellt. Dies bedeutet, dass alle Ausgaben und Einnahmen neu und pro Konto erfasst werden. So lassen sich Rechnungsabweichungen gegenüber dem Voranschlag einfacher begründen, eine effiziente Kontrolle ist möglich und die volle Kostenverantwortung wird den Ressortvorständen und den Abteilungsleitenden übertragen.


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