«Wie geht’s dir»-Bänkli
Die Gemeinde Volketswil engagiert sich aktiv für die Förderung der psychischen Gesundheit. Im Rahmen der kantonalen Kampagne «Wie geht’s dir?» wird im Griespark eine gelbe Sitzbank aufgestellt, die als sichtbares Symbol für offene Gespräche dient und auf das Thema der psychischen Gesundheit aufmerksam macht. Sie bietet einen Rückzugsort für persönliche Gespräche und lädt die Bevölkerung dazu ein, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Der Kanton Zürich übernimmt die Kosten für die Anschaffung der Sitzbank. Mit dem «Wie geht’s dir»-Bänkli ist der Gemeinderat bestrebt, das Bewusstsein für die psychische Gesundheit zu stärken und das Thema aus der Tabuzone zu holen. Zudem plant die Gemeinde einzelne Veranstaltungen zur psychischen Gesundheit, um gezielt Jugendliche, Seniorinnen und Senioren sowie andere Bevölkerungsgruppen anzusprechen.
Teilrevision Zweckverbandsstatuten SDBU
Im Jahr 1974 schlossen sich sieben Gemeinden des Bezirks Uster zum Zweckverband «Soziale Dienste Bezirk Uster» (SDBU) zusammen, um gemeinsam Aufgaben im Sozialbereich zu meistern. Zu den Mitgliedsgemeinden gehören Fällanden, Greifensee, Maur, Mönchaltorf, Schwerzenbach, Volketswil und Wangen-Brüttisellen. Die Gemeinden Wangen-Brüttisellen und Fällanden übernehmen die Dienstleistung «Sozialhilfe» nicht mehr selbstständig, sondern haben diese Aufgabe an die SDBU übertragen. Deshalb soll im Rahmen der Teilrevision der Zweckverbandsstatuten eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Sozialberatung gewährleistet werden. Die Teilrevision sieht vor, die Kosten der Mitgliedsgemeinden stärker nach der Anzahl betreuter Fälle zu verteilen. Zurzeit sind die Kosten auf die Einwohnerzahl und die Anzahl betreuter Fälle gleichmässig aufgeteilt (jeweils 50 Prozent). Zukünftig soll die Verteilung 10 Prozent auf die Einwohnerzahl und 90 Prozent auf die Anzahl der betreuten Fälle basieren. Zudem soll für die Delegation der Asyl- und Flüchtlingsbetreuung an die SDBU die gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Der Gemeinderat befürwortet diese Anpassungen und empfiehlt den Stimmberechtigten von Volketswil am 9. Februar 2025 die Annahme der teilrevidierten Statuten. Der Gemeinderat Volketswil, als abstimmungsleitende Behörde, ordnet die Abstimmung an seiner Sitzung vom 12. November 2024 an.
Privater Gestaltungsplan «Chappelistrasse»
An der Chappelistrasse 2 in Hegnau steht ein ehemaliges Vielzweckbauernhaus, das nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird und durch qualitativ hochwertige Mehrfamilienhäuser ersetzt werden soll. Obwohl das bestehende Gebäude kein denkmalgeschütztes Objekt ist, gelten erhöhte Anforderungen an die Einpassung in den Ortskern von Hegnau. Für das betreffende Grundstück, auf welchem die neuen Mehrfamilienhäuser stehen sollen, besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Diese gewährleistet, dass die neuen Mehrfamilienhäuser hohe Qualitäten in Bezug auf Städtebau, Architektur und Aussenraum aufweisen sowie die Anforderungen zum Lärmschutz und zur harmonischen Einpassung in den Ortskern von Hegnau erfüllen. Der Gemeinderat hat den privaten Gestaltungsplan «Chappelistrasse» zur Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung (Baudirektion Kanton Zürich) sowie zur Durchführung der öffentlichen Auflage und Anhörung verabschiedet. Die öffentliche Auflage erfolgt von 25. Oktober bis 23. Dezember 2024. Die entsprechenden Unterlagen sind während dieser Zeit bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Abteilung Hochbau, einsehbar. Da der private Gestaltungsplan «Chappelistrasse» von den Regelvorschriften der Bau- und Zonenordnung von Volketswil abweicht, bedarf er der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung. Das Geschäft wird der Gemeindeversammlung zu gegebenem Zeitpunkt vorgelegt.
Tempo-30-Zone in Gutenswil Nordost
Der Gemeinderat verabschiedete im Oktober 2023 die Wegleitung zur Einführung von Tempo-30-Zonen. Somit wurde die Abteilung Tiefbau und Werke mit der direkten Umsetzung der geplanten Tempo-30-Zonen inklusive angedachten Terminplan beauftragt. In einer ersten Phase liegt der Fokus auf besonders sensiblen Gebieten, wie etwa Schulumgebungen oder Bereichen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko. Für das Jahr 2024 ist die Einrichtung der Tempo-30-Zone im Gebiet Gutenswil Nordost beim Schulhaus vorgesehen. Grundvoraussetzung für das Einrichten einer temporeduzierten Zone ist eine technische Grundlage inklusive Massnahmenplan. Diese Dokumente wurden von der SNZ Ingenieure und Planer AG, Zürich, erstellt. Die Kosten für die Beschilderung und Markierungen belaufen sich auf rund 10 000.00 Franken. Der Gemeinderat hat das Dokument «Technische Grundlage T-30, Gutenswil Nordost» inklusive Massnahmenplan genehmigt und gleichzeitig die Verfügung der Verkehrsanordnung bei der verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei beantragt. Nach Rechtskraft der Verkehrsanordnung kann die Umsetzung der Signalisation – geplant im Dezember 2024 – erfolgen.
Erschliessung Büel – 1. Etappe
Im Januar 1993 hatten der Gemeinderat Volketswil und der Stadtrat Uster den Quartierplan Büel für das Gebiet «Milandia Nord» festgelegt. Der Quartierplan ist mit der Genehmigung des Regierungsrats seit dem 28. April 1993 rechtskräftig. Während Quartierplanfestsetzungen auf dem Stadtgebiet Uster bereits vollständig umgesetzt sind, stehen im Gemeindegebiet Volketswil noch Erschliessungsarbeiten für ein grosses Baugrundstück zwischen der Greifenseestrasse und der Bahnlinie aus. Für die Erschliessung der Baugrundstücke zwischen der Greifenseestrasse und der Bahnlinie sind verschiedene Versorgungsleitungen zu erstellen. In einer ersten Etappe ist der Bau des Anschlusses des neuen Versorgungsrings an die bestehende Versorgungsleitung in der Greifenseestrasse geplant. Der Gemeinderat hat das Projekt der Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, genehmigt und dafür den Objektkredit von 49 500.00 Franken bewilligt. Des Weiteren wurden folgende Firmen beauftragt:
• Hüppi AG, Uster, Baumeisterarbeiten, pauschal 23 836.05 Franken.
• Petrig AG, Hegnau, Rohrlegearbeiten, 21 108.00 Franken.
Leitungsumlegung Weiherweg 1-17
Die Liegenschaften der Gesamtüberbauung Weiherweg 1–17 sind mit einer gemeinsamen Hausanschlussleitung ab der Quartierstrasse Steinmüri erschlossen. Die bestehende Hausanschlussleitung verläuft auf Privatgrund entlang der Grundstücksgrenze zwischen den Liegenschaften Steinmüri 10 und 12. Gemäss den Absichten der privaten Grundeigentümerschaft ist ein Abbruch der beiden Einfamilienhäuser Steinmüri 10 und 12 sowie ein Ersatzneubau mit gemeinsamer Tiefgarage geplant (bewilligt vom Gemeinderat am 30. April 2024). Als Folge des geplanten Ersatzneubaus muss die bestehende Hausanschlussleitung für die Überbauung Weiher-weg 1–17 umgelegt werden. Der Gemeinderat hat das Projekt der Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, genehmigt und den Objektkredit von 114 000.00 Franken bewilligt. Des Weiteren wurden folgende Firmen beauftragt:
• Hüppi AG, Uster, Baumeisterarbeiten, 35 489.25 Franken.
• Petrig AG, Hegnau, Rohrlegearbeiten, 37 726.95 Franken.
• Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, Ingenieurarbeiten, global 9631.75 Franken.
Budget 2025 Kläranlage VSFM
Die Erfolgsrechnung des Zweckverbandes Kläranlage VSFM rechnet mit einem Aufwandüberschuss 2025 von 2 746 300.00 Franken. Das Budget 2025 weist gegenüber dem Budget 2024 einen um rund 191 000.00 Franken höheren Aufwandüberschuss auf. Die Gemeinde Volketswil leistet von den angeschlossenen Gemeinden den grössten Anteil von 50,8 Prozent beziehungsweise 1 438 268.00 Franken inklusive Mehrwertsteuer. Der Gemeinderat genehmigt das Budget des Zweckverbandes Kläranlage VSFM für das Jahr 2025.
Baurechtsentscheide
Der Gemeinderat erteilte folgende baurechtliche Bewilligungen:
- Tatjana Gantenbein-Rossoni und Andreas Gantenbein, Föhrenweg 8, Gutenswil; für den Umbau sowie die Anpassungen im Dachgeschoss mit Schleppgauben, am Föhrenweg 8, Gutenswil.
- Monika Michel, Winterthurerstrasse 2, Gutenswil; für die neue Umgebungsgestaltung, die Erstellung eines Gartenhauses, eines Velounterstandes und einer Sichtschutzwand, an der Winterthurerstrasse 2, Gutenswil.
- Marco und Eva Rodi, Schmiedgasse 9, Volketswil; Dachsanierung mit Dachflächenfenstern, an der Schmiedgasse 9, Volketswil.
Des Weiteren hat der Gemeinderat …
die Optionsmenge der Wasserversorgung Volketswil für den Fremdwasserbezug bei den Gruppenwasserversorgungen Vororte und Glattal (GVG) resp. Oberes Glattal (GOG) für die Periode 2026–2030 auf 3500 m3 (inklusive der Option zu Gunsten der Gruppenwasserversorgung FIR von 500 m3) festgelegt.
Geschwindigkeitskontrolle
Die Kantonspolizei Zürich hat am 28. August 2024 an der Winterthurerstrasse in Gutenswil eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Es wurden 1873 Fahrzeuge gemessen, wovon 197 zu schnell unterwegs waren.
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