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Generelles Feuerverbot in Volketswil

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   News

Ab heute Freitag, 17. Juli, 12  Uhr, gilt für das ganze Gemeindegebiet Volketswil bis auf Weiteres ein generelles Feuerverbot.

Seit dem 26. Juni gilt kantonsweit bereits ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat sich die Gefahr für Flächenbrände weiter erhöht: Es gab kaum Niederschläge und auch für die kommenden Tage sagen die Prognosen überwiegend heisses und trockenes Wetter voraus. Heftige, kurze Gewitterschauer schaffen keine Entlastung, da das Regenwasser nicht versickert, sondern lediglich oberflächlich abfliesst. Angesichts der aktuellen Situation stuft der Gemeinderat die Brandgefahr als erheblich ein und erlässt per Präsidialverfügung ein generelles Feuerverbot für das gesamte Gemeindegebiet.

Was zu beachten ist

Das Feuerverbot gilt ab Freitag, 17. Juli, 12 Uhr, und bleibt bis auf ­Widerruf in Kraft.

Verboten sind:

  • offene Feuer im Freien
  • das Grillieren mit Holz-, Kohle- oder Holzkohlegrills (Ausnahme: Gas- und Elektrogrillgeräte bleiben erlaubt)
  • das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren und Streichhölzern
  • das Abbrennen von jeglichem ­Feuerwerk, d. h. auch von leisem Feuerwerk, das sonst von dem ­bestehenden Verbot für lärmiges Feuerwerk ausgenommen ist. ­Geräuscharme Feuerwerkskörper wie Laternen, Wunderkerzen, ­Vulkane, bengalische Lichter, römische Lichter, Sonnen usw. sind somit auch verboten.
  • Höhenfeuer
  • das Anzünden von Fackeln

Weiteres Vorgehen

Das generelle Feuerverbot gilt bis Widerruf und bleibt gültig, bis es aufgehoben wird. Die Gemeindeverwaltung beobachtet die Lage laufend und wird die Änderung oder Aufhebung des Verbots zeitnah kommunizieren. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung, dass sie diese Vorgaben berücksichtigt und dazu beiträgt, Brände zu vermeiden.

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