Die Gemeinden Volketswil und Schwerzenbach schlagen für den Chimlibach 12 bis 17 Meter Gewässerraum vor – das gesetzliche Minimum. Im selben technischen Bericht steht aber, dass der Bach ein "mittleres Revitalisierungspotenzial" und stellenweise ein Feuchtgebietspotenzial von über 50 Prozent aufweist.
Der kommunale Richtplan Siedlung und Landschaft (SiLa), den wir an der Gemeindeversammlung im April 2026 verabschiedet haben, fordert ausdrücklich eine Aufwertung und Vernetzung am Chimlibach. Diese Aufwertungsziele und das gesetzliche Minimum vertragen sich schlecht. Wo morgen oder übermorgen neben dem Bach gebaut wird, fehlt später der Spielraum für eine naturnahe Gestaltung. Spätere Aufwertungen werden dann teurer, aufwendiger oder unmöglich. Unsere Einwendung beantragt eine nordseitige Erweiterung des Gewässerraums in den Abschnitten mit Aufwertungspotenzial, den expliziten Einbezug des SiLa in die ortsspezifische Gesamtschau sowie eine Klärung des im Bericht selbst dokumentierten Widerspruchs zwischen ausgewiesenem Revitalisierungspotenzial und Verzicht auf eine Erhöhung.
Sollte die Gemeinde am Minimum festhalten, soll sie verbindlich zusichern, mit welchem Instrument und bis wann sie die Aufwertungsziele aus dem SiLa konkret sichert. Die öffentliche Auflage läuft noch bis zum 7. Juli 2026.
Mehr Informationen sowie unsere vollständige Einwendung finden Sie auf www.grue.ch.


Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!