Die FDP kritisiert insbesondere die vorgesehene Berechnungsbasis von 170’000 Franken (exklusive Spesenpauschale) für ein 100-Prozent-Pensum als zu hoch. Ein Blick auf die Realität relativiert diese Einschätzung: Ein Exekutivamt in einer Gemeinde wie Volketswil ist mit grosser Verantwortung, komplexen Entscheidungsprozessen, hoher Arbeitsbelastung und im Ereignisfall mit einer 24-Stunden-Präsenz - auch an Wochenenden und Feiertagen - verbunden. In der Privatwirtschaft werden vergleichbare Funktionen mit ähnlicher Verantwortung und Belastung in der Regel deutlich höher entschädigt. Zwar ist korrekt, dass ein Bruttoeinkommen von 170’000 Franken in der Region Zürich zu den obersten 10 Prozent gehört. Doch es handelt sich hier nicht um eine klassische Anstellung, sondern um ein politisches Führungsamt, das sowohl vom Gemeinderat – ob als Angestellter oder selbstständig – als auch vom Arbeitgeber ein hohes Mass an zeitlicher Flexibilität verlangt.
Die FDP spricht von einem «quasi-berufspolitischen Modell». Diese Darstellung greift zu kurz. Die effektiven Arbeitspensen von Gemeinderäten liegen naturgemäss über dem entschädigten Umfang. 2,5 Vollzeitstellen, verteilt auf sieben Personen, sind bereits heute knapp bemessen – insbesondere für eine Gemeinde wie Volketswil, die längst kein kleines Dorf mehr ist, sondern eine entsprechend komplexe Organisation darstellt. Gerade das Milizsystem lebt davon, dass Erfahrungen und Fachwissen aus der Privatwirtschaft in politische Entscheidungen einfliessen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine angemessene Entschädigung, die Verantwortung und Aufwand wiederspiegelt. Andernfalls wird der Kreis der Personen, die bereit sind, ein solches Amt zu übernehmen, weiter kleiner – mit langfristig negativen Folgen für das Milizsystem. Die FDP warnt vor steigenden Kosten. Die Fakten zeigen jedoch ein anderes Bild: Die Gesamtkosten bleiben praktisch unverändert, da die heutige Entschädigung ungefähr einem 20-Prozent-Pensum entspricht. Hochgerechnet ergibt sich somit keine Erhöhung der Entschädigung, sondern eine Anpassung des Pensums. Dies zeitgemäss, fair und transparent geregelt.
Der sorgfältige Umgang mit Steuergeldern wird damit nicht geschwächt, sondern gestärkt – denn eine gut entschädigte, motivierte und kompetente Exekutive kann durch effiziente Entscheidungen langfristig Kosten sparen. Die GLP Volketswil-Schwerzenbach lehnt den Rückweisungsantrag der FDP klar ab. Wir setzen uns für ein starkes und attraktives Milizsystem ein – eines, das erfahrene Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Gesellschaft anzieht und fair entschädigt. Wir stehen für verantwortungsvolle Strukturen, die den Herausforderungen unserer wachsenden Gemeinde gerecht werden, und für transparente, nachvollziehbare Lösungen, die auf Fakten statt auf populistischen Vergleichen basieren. Stimmen Sie am 12. Juni gegen den Rückweisungsantrag – und für eine Gemeindepolitik, die Volketswil voranbringt.
GLP Volketswil


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