Seit 1999 besteht an der Kindhauserstrasse ein Kantonales Durchgangszentrum für Asylsuchende. Zum Ende des Jahres wird der Mietvertrag auslaufen und durch die Hauseigentümer nicht mehr ver-längert. Das Kantonale Sozialamt benötigt damit einen Ersatzstandort und Volketswil benötigt alternative Unterkünfte, um sein Kontingent an Asylbewerbern, welches neu 0.6 Prozent der Wohnbevölkerung entspricht, mit Wohnraum versorgen zu können.
Volketswil habe das Glück, über ein geeignetes Grundstück für einen Neubau im Tolacker zu verfügen und konnte mit dem Kanton bereits eine "vorteilhafte Vereinbarung" treffen, wie die GLP schreibt. Mit dieser würde der St-tus Quo in Volketswil fortgeführt und plafoniert, unabhängig davon, wie sich die Asylquote infolge neuer Flüchtlingsströme für die Gemeinden entwickle. Damit sei die Zukunft planbar.
Das vorliegende Projekt erachtet die GLP als durchdacht im Sinne der Gemeinde und der Steuerzahler von Volketswil, wenn 7.5 Millionen Franken Baukosten sowie 0.5 Millionen Franken Folgekosten über 25 Jahre einem Betrag von 1.1 - 1.7 Milllionen pro Jahr gegenüberstehen, falls Volketswil die Aufnahmequote Asyl erfüllen müsste. Der Bau entspriche zudem zeitgerechten, ökologisch nachhaltigen Kriterien wie dem Minergiestandard. Damit das Projekt jedoch realisiert werden könne, müsse an der Gemeindeversammlung die Umzonung des Baugeländes zwingend angenommen werden.
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