Beobachtet man die Situation vor Ort, stellt sich die Frage, wann und zu welchen Uhrzeiten auf besagten 300 Metern allenfalls mit den maximal erlaubten 80 km/h gefahren werden könnte - wenn man denn so wollte. Richtung Schulhaus In der Höh bremst der Busverkehr, respektive die Bushaltestelle auf der Strasse, den Verkehr vernünftigerweise ab und auch Richtung Zentrum ist aufgrund der grossen Verkehrsdichte und des häufigen Rückstaus beim Kreisel sehr selten eine Situation gegeben, welche es dem Gesamtverkehr erlauben würde, auf diesen 300 Metern auf 80 km/h zu beschleunigen. Das dürfte lediglich zu Uhrzeiten der Fall sein, in denen man nicht in Schrebergärten ist, zumal diese auch nicht zwingend zur Wohnzone aufgewertet werden müssen. Wäre auf besagtem Streckenabschnitt von 300 Metern heute 60 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt, würde es wohl niemandem in den Sinn kommen, diese auf 80 km/h Ausserorts erhöhen zu wollen. Umgekehrt wird hier aber aus einer Mücke ein Elefant gemacht und meiner Ansicht nach doch etwas zu unbedarft mit Steuergeldern umgegangen. Mit fremden Mitteln - unseren Steuergeldern - sollte immer haushälterisch umgegangen werden, nicht nur in Zeiten leerer Kassen; aber ganz besonders jetzt.
Peter Rechsteiner, Volketswil
Kommentare (1)
micze@sunrise.ch
am 07.02.2022Auf den besagten 350 Metern kann fast zu jeder Uhrzeit mit den maximal erlaubten 80 km/h (oder mehr!) gefahren werden:
Die angeblich "häufigen Rückstaus" in Richtung Zentrum bilden sich in der Regel Montag bis Freitag zweimal täglich von ca. 6.30 bis 9 Uhr und 16 bis 18.30 Uhr; zusätzlich noch bei besonderen Vorkommnissen. Plus regelmässig tagsüber auch an Samstagen, je nachdem welcher Event zusätzlich noch ansteht, gibt es mal mehr - mal weniger Rückstau. Richtung Schulhaus kommt es auch bei grosser Verkehrsdichte kaum zu Rückstaus. Dies weil der täglich mehrfach auftretende stockende Verkehr respektive Stau auf der Usterstrasse den Kreisel Uster-/Zentralstrasse gesplittet wird. Oder, wie Sie richtig bemerkt haben, wenn der Bus an der Haltestelle Zimikon steht. Fahrende Busse, welche es ab Gartenstrasse (Ende-50er-Zone-Schild) nicht auf 80 km/h schaffen, werden deswegen wenn immer möglich überholt; nicht selten "sicherheitshalber" die Gegenfahrbahn mit einbeziehend und angesichts der kurzen Strecke, sehr oft mit weit mehr als 80 km/h. Somit ist bereits angedeutet, was dem Besitzer dieser Strasse offensichtlich nicht bekannt ist. Ob der Kanton die Automobil- und Volketswil-technische Entwicklung in den letzten 25 Jahren wohl verschlafen hat? Nur so kann man sich erklären, dass gemaess dessen Pressesprecher "die Strecke ausserorts, übersichtlich, gerade und kein Unfallschwerpunkt ist!" Vielleicht ist es jetzt endlich Zeit aus dem Kantonsröslischlaf aufzuwachen, denn:
- vor 25 Jahren war die ganze Region "In der Höh" noch nicht besiedelt und es gab noch keine dieser lästigen Verkehrsbehinderungen, auch Kreisel genannt; also freie Fahrt mit 80 km/h auf der Zentralstrasse zwischen den heutigen Bushaltestellen "In der Höh" und Hegnau; somit ganz klar eine Ausserortsstrasse.
- damals steckte auch der Trend zu immer stärkeren Motoren noch in den Kinderschuhen; es gab noch keine putzigen Kleinwagen mit 200 oder mehr PS, welche dazu animierten respektive es ermöglichten, selbst auf einer 350 Meter langen (oder eher, kurzen) Strecke einen Überholversuch zu riskieren.
Somit müsste sich also zuerst einmal innert kurzer Zeit mindestens ein GaU (Grösstmöglicher anzunehmender Unfall) und zusätzlich noch ein paar kleinere Unfälle ereignen, bis der Kanton eventuell einen Unfallschwerpunkt erkennen kann; denn dieser Crash
www.nau.ch/ort/uster/volketswil-zh-kollision-zwischen-zwei-personenwagen-66057526
reicht dafür selbstverständlich noch lange nicht aus.
Auch müssten die restlichen landwirtschaftlichen Flächen zwischen Hegnau und Zimikon noch überbaut und besiedelt werden; denn nur so kann der Kanton überzeugt werden, dass die Zentralstrasse durchgehend als Innerortsstrasse betrachtet und somit über Tempo 50 zumindest diskutiert werden kann.
Richtig: Gutachten für 13000 Franken - unbedachter Umgang mit Steuergeldern!
Was der Kanton zum von unserer Regierung publizierten "Lärmaspekt-Trumpf" hält, kann man als vernichtend bezeichnen und deshalb auch akzeptieren. Vor allem dann, wenn sich dieses Gutachten zum Bumerang entwickeln könnte und die Meinung des Kantons betreffend Lärmbelastung bestätigt; wovon ich ausgehe.
Fazit: Einmal mehr ein peinlicher, aber kostspieliger Versuch von hilf- und fantasielosen Politikern, dem Steuerzahler vorzugaukeln, alles erdenklich Mögliche getan und sich für seine Wähler (!) voll eingesetzt zu haben.
Wieso kann der Gemeinderat für diese 13‘000 Franken nicht ein Gutachten erarbeiten (lassen), um dem Kanton die Gefahren dieser Strecke aufzuzeigen und so dem effektiven Anliegen der Betroffenen neuen Schwung zu verleihen? Wieso wird an der Bevölkerung vorbeipolitisiert? Bald sind wieder Gemeinderatswahlen.
Michel Zenger, beim Chappeli zu Hegnau