Die Versorgungsregion Uster ist besonders stark von fehlenden Schulplätzen im Bereich des Sonderschul-Typus C betroffen. Dies ist gravierend, da Menschen mit einer starken geistigen Behinderung besonders vulnerabel sind. Sie können sich häufig verbal nicht mitteilen und somit nicht für sich selbst einsetzen oder ihre Bedürfnisse kundtun. Die Heilpädagogische Schule Uster (HPS Uster) ist an ihre räumliche Kapazitätsgrenze gestossen und hat im November 2022 die in der Versorgungsregion liegenden Gemeinden über einen Aufnahmestopp per Sommer 2023 informiert (siehe dazu auch Medienmitteilung vom 22. Dezember 2023). Der Mangel an externen Sonderschulplätzen hat zur Folge, dass immer mehr Kinder mit komplexen Behinderungen in die Regelklassen der Volksschule integriert werden müssen, auch wenn dies nicht die angemessene Sonderschulungsform darstellt. Eine nicht angemessene Beschulung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen führt in der Folge nicht selten zu unangemessenem Verhalten, Rückzug sowie psychischen Problemen und stellt für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, aber auch für die Klasse und die Lehrpersonen eine grosse Schwierigkeit dar. Der Bedarf des Ausbaus von Sonderschulplätzen in der Region ist klar gegeben und notwendig. So kann gewährleistet werden, dass in Volketswil und in der Region wohnhafte Kinder angemessen beschult werden können.
Kanton bewilligt Schulplätze für sieben Klassen
Die Schulpflege Volketswil hat aus den genannten Gründen die Machbarkeit der Gründung einer Heilpädagogischen Schule geprüft und ist zu einem positiven Schluss gekommen. Nach Abklärungen und Gesprächen mit dem Kanton und den umliegenden Gemeinden wurden die Schulplätze für Volketswil Ende Mai 2024 durch die Bildungsdirektion schriftlich bestätigt. Die Schulgemeinde Volketswil kann eine HPS für 42 Kinder gründen, was sieben Klassen entspricht. Gebaut werden soll die HPS Volketswil auf dem sogenannten «roten Platz» auf der Schulanlage Lindenbüel. Da es gemäss Prognosen zum Bevölkerungswachstum absehbar ist, dass die Zahlen der Sonderschülerinnen und Sonderschüler weiter ansteigen, sollen acht Klassenzimmer gebaut werden, damit ein Reserveraum verfügbar ist. Weiter ist der Bedarf von einem Raum für Psychomotorik für die Schule Volketswil bereits jetzt ausgewiesen. Im Hinblick auf die steigenden Schülerzahlen ist es notwendig, die Kapazität für die Psychomotorik-Therapie auszubauen. Daher soll mit dem Bau der HPS ein zusätzlicher Psychmotorikraum für die Schule Volketswil realisiert werden. In die Projektplanung fiel auch die Prüfung, der Turnhallenkapazitäten und damit verbunden, ob das HPS-Gebäude eine Turnhalle aufweisen soll. Die Schulpflege verzichtet auf den Bau einer zusätzlichen Turnhalle, da im Norden von Volketswil genügend Hallenkapazitäten für den regulären Volketswiler Schulbetrieb bestehen. Die HPS Volketswil benötigt für ihren Betrieb gemäss kantonalen Richtlinien einen separaten Bewegungsraum. Die Baukosten sowie die Kosten der Finanzierung für die HPS Volketswil werden durch den Kanton über garantierte jährliche Betriebskostenzahlungen zurückerstattet. Die Kosten für den Psychomotorikraum von ungefähr 700'000 Franken gehen vollumfänglich zu Lasten der Schulgemeinde. Die Kosten für das achte Schulzimmer im Umfang von einer Million Franken, wird bis zur Nutzung durch die Heilpädagogische Schule Volketswil durch die Schulgemeinde finanziert.
Nutzen für die Schulgemeinde Volketswil
Eine Heilpädagogische Schule wird als Eigenwirtschaftsbetrieb geführt und stellt in der jeweiligen Region einen Teil der für die Versorgung notwendigen Sonderschulplätze zur Verfügung. Kann die Schulgemeinde Volketswil mit dem Bau und dem Betrieb einer HPS Volketswil zum Ausbau von Sonderschulplätzen beitragen, führt dies für Volketswil, aber auch für die Region, zu nennenswerten Vorteilen.
• Kinder mit geistiger Behinderung können durch kompetente Fachpersonen angemessen beschult werden. Das entlastet die Klassensysteme und Lehrpersonen der Regelschule Volketswil.
• Eine engere und fluidere Zusammenarbeit zwischen der Regelschule und der HPS Volketswil ermöglicht den niederschwelligen Austausch von spezialisiertem Wissen zwischen Lehrpersonen.
• Schülerinnen und Schüler, die eine Sonderschule am eigenen Wohnort besuchen, können einfacher soziale Kontakte ausserhalb des Familiensystems erschliessen. Die Schülerinnen und Schüler der Regelschule Volketswil ihrerseits können vermehrt ein Verständnis für die Integration von Menschen mit Behinderungen erlangen.
• Durch den kürzeren Schulweg der Kinder kann die Schulgemeinde Taxikosten einsparen. Pro Kind belaufen sich die Taxikosten zu den genutzten Typus C Sonderschulen abhängig von der Distanz zwischen Wohnort und Schule jährlich zwischen 9'000 bis 17'000 Franken pro Kind.
Zeitlicher Ablauf
Der vorgesehene Zeitplan sieht dabei folgendermassen aus:
- 13. September 2024: Vorberatung Schulgemeindeversammlung Gründung und Betrieb einer Heilpädagogischen Schule Volketswil als Eigenwirtschaftsbetrieb mit dazugehörigem Neubau
- Bis Ende Oktober 2024: Machbarkeitsstudie bereinigtes Raumprogramm
- 24. November 2024: Urnenabstimmung: Grundsatzentscheid HPS Volketswil
- August 2025: Start mit zwei Klassen in angemieteten Räumlichkeiten
- August 2027 Ausbau mit zwei weiteren Klassen auf vier Klassen
- August 2029: Start mit sieben Klassen im Neubau
Die Schulpflege hat am 11. Juni 2024 den Beleuchtenden Bericht zur Gründung und zum Betrieb einer Heilpädagogischen Schule Volketswil als Eigenwirtschaftsbetrieb mit dazugehörigem Neubau zuhanden der Schulgemeindeversammlung vom 13. September 2024 verabschiedet und empfiehlt den Antrag zuhanden der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 den Stimmberechtigen zur Annahme. Der Beleuchtende Bericht zuhanden der Gemeindeversammlung wird am 16. August 2024 in den «Volketswiler Nachrichten» publiziert.
Zusätzliches Betreuungsangebot an vier lokalen Ferientagen
Wie bereits vermeldet, finden ab neuem Schuljahr 2024/2025 die internen Weiterbildungstage der Mitarbeitenden von allen Volketswiler Schuleinheiten an einheitlichen Tagen statt. Wie bis anhin bietet die Schule ein Betreuungsangebot während den Blockzeiten (8 bis 12 Uhr) an. Neu hat die Schulpflege beschlossen, zusätzlich an folgenden drei schulfreien, lokalen Ferientagen ein Betreuungsangebot während den Blockzeiten (8 bis 12 Uhr) anzubieten: Knabenschiessen; Ustermärt-Freitag und Gründonnerstag. Mit dem freiwilligen Betreuungsangebot an den lokalen Ferientagen kann die Schulpflege den Bedürfnissen der Eltern, die eine Betreuung während der Blockzeiten benötigen, entsprechen.
Vergabe Informations- und Datenschutzaufgaben als Mandat
Die Schule verwaltet in ihrer täglichen Arbeit schützenswerte und besonders schützenswerte Personendaten. Der Bedarf nach sicheren Systemen, sowohl mit Bezug auf Datensicherheit als auch Kontinuität, ist somit klar gegeben. Dazu kommt die Verantwortung der Schulpflege gegenüber ihren Mitarbeitenden, sie hinsichtlich ihrer Pflichten und im Umgang mit Daten hinreichend aufzuklären und zu schulen. Dies insbesondere, da der Verlust von schützenswerten Daten auch für Einzelpersonen strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Um diese Informations- und Datenschutzsicherheit gewährleisten zu können, hat die Schulpflege diese Aufgabe auf Mandatsbasis extern an die Firma Adnovum AG von Zürich vergeben.
Kurzmitteilungen
• Auf das Schuljahr 2024/25 wird im Schulhaus Lindenbüel eine zusätzliche Sekundarschulklasse eröffnet. Die Schulpflege hat dazu die Anschaffung von ergänzendem Schulmobiliar in Höhe von rund 14‘000 Franken genehmigt.
• Die Schulpflege hat die Traktandenliste für die Schulgemeindeversammlung vom 13. September 2024 wie folgt festgelegt: Gründung und Betrieb einer Heilpädagogischen Schule Volketswil als Eigenwirtschaftsbetrieb mit dazugehörigem Neubau, Vorberaten zur Genehmigung an Urnenabstimmung vom 24. November 2024, Referentin: Raffaela Fehr, Schulpräsidentin
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!