Wie kann es sein, dass ein Metallschredder und ein Glasschredder im offenen Gelände und ohne jeglichen Schutz vor Emissionen betrieben werden dürfen? Der Lärm der beiden Maschinen ist ohrenbetäubend und im halben Hardwald zu hören. Ein Gespräch ist erst in einer Entfernung von rund 100 Metern möglich. Sind hier Lärm- und Materialemissionen nicht mehr relevant?
Regina Hubschmied, Volketswil


Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!