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Mehr Präzision bei amtlichen Mitteilungen

Erstellt von Heinz Bertschinger, Gutenswil | |   Unsere Zeitung

Bei der Bekanntgabe von Todesfällen liest man stets: «Wohnhaft gewesen in Volketswil». Ich möchte die zuständige Verwaltungsabteilung daran erinnern, dass unsere Gemeinde aus den Ortschaften Gutenswil, Hegnau, Kindhausen, Volketswil und Zimikon besteht und dass es im Sinne von «Volketswil – das sind wir» angebracht wäre, bei diesen Nachrichten die vollständige letzte Adresse bekanntzugeben.

Und wenn wir schon von präzisen Angaben sprechen: Auf der Brugglen- und Ischlagstrasse soll ein Fahrverbot signalisiert werden. Die Brugglenstrasse führt von der Pfäffikerstrasse über Brugglen nach Illnau. Ich kann mir nicht vorstellen, dass auf der ganzen Strecke ein Fahrverbot verfügt werden soll, und frage mich daher, warum bei der Publikation am 10. Oktober 2025 keine präzisen Angaben gemacht wurden. Es ist nicht der Sinn einer amtlichen Publikation, dass sich der interessierte Bürger auf die Gemeindeverwaltung begeben muss, um die relevanten Fakten zu erfahren.

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