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Mobilfunkantenne Kindhausen: Gericht fällt Zwischenentscheid

Erstellt von Gemeinde Volketswil | |   News

Das Baurekursgericht hat im Rekursverfahren zur Mobilfunkantenne Kindhausen einen Zwischenentscheid gefällt: Für die weitere Beurteilung sind zusätzliche Unterlagen nötig.

Um die ungenügende Mobilfunkabdeckung in Kindhausen zu verbessern, hatte die Gemeinde Volketswil gemeinsam mit den verschiedenen Mobilfunkanbietern das gemeindeeigene Grundstück auf dem Wiesenparkplatz des Schwimmbads Waldacher (Kat.-Nr. 3445) als geeigneten Standort gefunden. Dies wurde nötig, nachdem die frühere Antenne im Ortskern aufgrund einer Vertragsauflösung abgebaut worden war. Bereits seit 2024 ist die Mobilfunkabdeckung in Kindhausen unzureichend.

Baubewilligung im Oktober 2025 erteilt

Der Mobilfunkanbieter Sunrise übernahm den Lead und reichte das Baugesuch Ende August 2025 ein. Danach prüfte die Fachstelle der Baudirektion des Kantons Zürich das Gesuch. Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 248 vom 28. Oktober 2025 wurde die Baubewilligung erteilt.

Rekursverfahren: Gericht verlangt weitere Unterlagen

Gegen die erteilte Baubewilligung wurde jedoch Rekurs eingelegt. In dem laufenden Rekursverfahren hat das Baurekursgericht nun einen Zwischenentscheid gefällt: Für die weitere Beurteilung sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Der Ausgang des Verfahrens sowie dessen zeitlicher Verlauf sind somit weiterhin offen.

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