Aus dieser Publikation ziehe ich die zwei folgenden Schlüsse: Erstens ist es typisch für amtliche Publikationen, dass mit keinem Wort erklärt wird, welche Kriterien für die Bestimmung dieses Indexes massgebend sind. Zweitens ist es der Kanton, welcher die massgebenden Stellen bestimmt. Die Gemeinde hat dazu nichts zu sagen, unabhängig davon, ob es sich um eine eigenständige Schulgemeinde oder um eine zentralisierte Einheitsgemeinde handelt.
Heinz Bertschinger, Gutenswil
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