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Nächste Schritte für den Bau der Heilpädagogischen Schule

Erstellt von Schulpflege Volketswil | |   News

Der Bau der Heilpädagogischen Schule wird konkreter: Nach dem positiven Urnenentscheid der Bevölkerung für die Gründung und den Betrieb einer solchen Schule folgt nun die Durchführung eines Projektwettbewerbs. Um das Siegerprojekt weiterplanen zu können, wird an der Schulgemeindeversammlung am 12. Dezember über einen Projektierungskredit in Höhe von 2 170 000 Franken abgestimmt.

Voraussichtlich ab August 2030 soll die HPS Volketswil in einem Neubau auf dem ehemaligen Tartansportplatz bei der Schulanlage Lindenbüel mit insgesamt sieben Klassen in Betrieb gehen. Damit werden gemäss aktueller Planung im Bezirk Uster genügend Schulplätze für eine angemessene Beschulung der Kinder und Jugendlichen mit kognitiver Beeinträchtigung zur Verfügung stehen. Um dem Mangel an Sonderschulplätzen im Bezirk Uster aber möglichst rasch entgegenwirken und die Schule sukzessiv aufbauen zu können, ist die Heilpädagogische Schule Volketswil bereits im August 2025 mit zwei Klassen eröffnet worden. Aufgrund des fehlenden Schulraums ist sie vorübergehend an der Chriesbaumstrasse 2 in Volketswil eingemietet.

HPS als Tagessonderschule mit 42 Plätzen

Auf dem Areal der Schulanlage Lindenbüel soll für die HPS ein neues Schulgebäude entstehen, das den speziellen Bedürfnissen aller Benutzergruppen entspricht und einen optimalen schulischen Betrieb als Tagessonderschule unterstützt. Der Neubau soll kostengünstig, flächeneffizient und nachhaltig sein. Er soll Raum für die 42 vom Kanton gesprochenen Sonderschulplätze bieten. Eine zusätzliche Reserveklasse wird eingeplant. Zudem fehlt im nördlichen Gebiet der Schule Volketswil ein geeigneter Raum für die Psychomotorik-Therapie. Daher hat die Schulpflege beschlossen, auf ­eigene Kosten gleichzeitig einen zusätzlichen Psychomotorikraum mit Nebenräumen im Neubau der HPS zu realisieren. Unabhängig der Auslastung der  HPS übernimmt der Kanton für die mittels Leistungsvereinbarung zugesprochenen Sonderschulplätze die anrechenbaren Immobilienkosten gemäss Volksschulgesetz und Verordnung über die Finanzierung von Sonderschulung. Darin enthalten sind die Investitionskosten, die Abschreibungen sowie die Kredite für Planung, Projektierung und den Bau (Dauer der Abschreibungen 33 Jahre), ebenso Kapitalzinsen und Unterhaltskosten. Der Schulgemeinde fallen aufgrund des Betriebs der Heilpädagogischen Schule grundsätzlich keine betrieblichen Folgekosten an, da die HPS Volketswil als Eigenwirtschaftsbetrieb geführt wird. Die durch die Schulgemeinde vorfinanzierten Kosten werden der als Eigenwirtschaftsbetrieb geführten HPS Volketswil verrechnet, welche wiederum durch den Kanton aufgrund der zugewiesenen Plätze entschädigt wird.

Nach Projektwettbewerb soll Projektierung starten können

Als Nächstes wird ein Projektwettbewerb durchgeführt. Für die Vorbereitung und Durchführung hat die Schulpflege im Januar 2025 einen Kredit von 367  000 Franken bewilligt. Der Projektwettbewerb erfolgt im selektiven Verfahren und dient dazu, ein geeignetes Generalplanungsteam aus den Bereichen ­Architektur/Baumanagement, Land-schaftsarchitektur, Bauingenieur, Elektro-, Heizungs- Lüftungs- und Sanitärplaner sowie Bauphysik zu eruieren. Das Verfahren wird öffentlich ausgeschrieben. Nach der Prämierung des Siegerprojektes soll ohne zeitlichen Unterbruch direkt mit der Ausarbeitung eines Vor- und Bauprojektes gestartet werden können. Da die kantonalen Bewilligungen sehr zeitintensiv sind, beantragt die Schulpflege den ­Pro­jektierungskredit in Höhe von 2 170 000 Franken bereits an der Schulgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2025 zur Bewilligung. Damit soll sichergestellt werden, den Projektplan einhalten zu können. Der Kreditantrag für den erforderlichen Neubau soll dem Souverän dann separat bis März 2028 zur Abstimmung vorgelegt werden.

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