Neu sollen Observationen gegen mutmassliche Sozialhilfebetrüger vorgängig durch den Bezirksrat bewilligt werden müssen. Arbeiten von Sozialhilfeorganen und Überprüfungen sollen erschwert oder verunmöglicht werden. Ich bin der Meinung, dass Observationen im Rahmen der im November 2018 durch die vom Schweizer Stimmvolk gutgeheissene eidgenössische Gesetzesgrundlage für Observationen vorgenommen werden müssen. Sozialhilfe ja, aber für diejenigen die es nötig haben. Sozialhilfeschmarotzern muss das Handwerk gelegt werden. Dazu braucht es halt wohl oder übel effizientere Massnahmen, wie zum Beispiel den Einsatz von Sozialdetektiven.
Mit einer Ablehnung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird die Chance zur Erarbeitung einer effektiven und für die Gemeinden brauchbaren kantonalen Gesetzesgrundlage geschaffen. Bis dahin steht es den Gemeinden frei, Observationen kommunal zu regeln. Darum stimme ich "Nein" zur Änderung des Sozialhilfegesetzes und damit "Nein" zur Erschwerung der Arbeit von Sozialdetektiven und "Nein" zum Sozialhilfemissbrauch.
Claudio Caluori, Gutenswil
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