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Parolen der Grünliberalen für den 27. September 2026

Erstellt von Grünliberale Partei Volketswil-Schwerzenbach | |   Unsere Zeitung

Die GLP Volketswil-Schwerzenbach hat bei ihrem letzten Höck die Parolen zur bevorstehenden Volksabstimmung gefasst.

Nein zur Neutralitätsinitiative:

Die Initiative würde die Schweizer Neutralität stark verschärfen und dadurch Sanktionen sowie militärische Zusammenarbeit mit anderen Ländern, wie etwa mit der Nato, erheblich einschränken. Dies könnte die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz schwächen und friedensfördernde Einsätze wie im Kosovo gefährden. Statt einer starren Neutralität braucht es deshalb eine weltoffene und pragmatische Auslegung, damit die Schweiz handlungsfähig und eine glaubwürdige Vermittlerin bleiben kann. Warum Bewährtes aufgeben?

Nein zur Ernährungsinitiative:

Die Ernährungsinitiative will die Selbstversorgung der Schweiz erhöhen, pflanzliche Lebensmittel fördern, Foodwaste reduzieren und das Grundwasser schützen. Die geforderten Ziele sind jedoch unrea­listisch und würden starke, teure staatliche Eingriffe sowie Einschränkungen der Wahlfreiheit erfordern. Statt starrer Vorgaben brauche es deshalb liberale Lösungen mit Anreizen und eine schrittweise Weiterentwicklung der Agrarstrategie.

Stimmfreigabe zum Lehrpersonalgesetz (LPG):

Lehrpersonen im Kanton Zürich haben immer mehr und komplexere Aufgaben, obwohl ihr Zeitbudget gleichgeblieben ist, was zu unbezahlter Überzeit und vielen Berufsaustritten führt. Die Überarbeitung des Lehrpersonalgesetzes gibt ihnen mehr Zeit für Unterrichtsvorbereitung sowie für zusätzliche Aufgaben wie Elterngespräche und Konfliktmanagement. Der Kompromiss verbessert damit die Arbeitsbedingungen, stärkt die Volksschule und kommt letztlich den Kindern und der Zürcher Wirtschaft zugute.

Ja zur Änderung des Patientinnen- und Patientengesetzes und Gesundheitsgesetzes:

Derzeit sind Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler nicht dazu verpflichtet, Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Auf Basis der Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» wurde ein Gegenvorschlag erarbeitet, der dies ändern soll. Die Vorlage sieht vor, dass Personen auch in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern assistierten Suizid in Anspruch nehmen können. Den Betroffenen soll so ein aufwendiger und meist belastender Transport an einen anderen Ort erspart bleiben. Diese Praxis wurde vom Bundesgericht bestätigt und soll nun auf kantonaler Ebene verankert werden. Das neue Gesetz ist eine Lösung mit Augenmass, die sich an bewährten ­Modellen aus anderen Kantonen orientiert. Es stärkt die Selbstbestimmung und wahrt die Würde leidender Personen.

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