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Schützen sind über Abstimmung enttäuscht

Erstellt von Heinz Bolliger | |   Unsere Zeitung

Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die neuen EU-Waffenrichtlinien deutlich angenommen. Die Schweizer Schützenvereine zeigten sich enttäuscht über das Resultat, blicken aber nach vorne. Die Niederlage gilt es zu akzeptieren.

Die Prognosen hatten zwar ein Ja vorausgesagt, sagte Luca Filippini, Präsident der Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS) und vom Schweizer Schiesssportverband (SSV). «Seine Mitstreiter hätten bis zum Schluss für ein Nein gekämpft. Entsprechend gross sei die Enttäuschung». Das Resultat wird nun im Detail analysiert eine Kapitulation komme nicht in Frage. Auch der Schiesssport blickt nach vorne und appelliert an alle seine Schützenvereine, dass am nächsten Wochenende am Eidgenössischen Feldschiessen ein Signal gesetzt wird. Die Schützenvereine sind aufgefordert, die Werbeanstrengungen zu verstärken, damit das Feldschiessen zu einer Demonstration der Schweizer Schützentradition wird.

Der Teufel liegt im Detail

Der Grund für die Niederlage wird einerseits in der von den Befürwortern geschürten Schengen-Hysterie, andererseits dem Argument zugeschrieben, dass sich für die Schützen nichts ändere, ausser einem neuen Formular ausfüllen. Die Befürworter werden nun beim Wort genommen, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Ein entscheidender Grund für das deutliche Ja wird auch in der Positionierung der FDP und CVP gesehen. Die bürgerlichen, sonst schützenfreundlichen Parteien hätten sich gegen die Schützen gestellt. Viele Parteimitglieder haben einfach die Parteiparolen übernommen, ohne sich zuerst im Detail über diese neuen EU-Waffenrichtlinien zu informieren.

Einen Erfolg durfte der höchste Schweizer Schütze Luca Filippini an diesem Abstimmungssonntag doch noch feiern. Das Tessin, Heimatkanton von Filippini, hatte das Waffengesetz mit 54.5 Prozent als einziger Schweizer Kanton nicht angenommen. Es war etwas Balsam auf die Seele des IGS und SSV Präsidenten.

Heinz Bolliger, Hegnau

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Kommentare (1)

  • w.klee@2wire.ch
    am 27.05.2019
    Schützen sind über Abstimmung enttäuscht, von Herrn Heinz Bolliger, VoNa, 21.05.2019

    Sehr geehrter Herr Bolliger,
    Ich teile die Enttäuschung der Schützen über das Abstimmungsresultat. Und ich freue mich, dass auch Sie (wie ich auch) soviel Respekt für einen demokratischen Entscheid zeigen, dass sie ihn akzeptieren. Andrerseits aber hätte ich aus den Reihen der enttäuschten Schützen ein Feedback auf meinen Leserbeitrag in der VoNa erwartet und im günstigsten Fall vielleicht sogar auf eine Rückmeldung an (mailto:werner.klee@acd.li ) bezüglich der vorgeschlagenen Gründung eines Vereins SGOW Schutz und Gerechtigkeit für Opfer von Waffengewalt, weil gerade die friedlichen Schützen ja auch indirekt zu den Opfern von solcher missbräuchlicher Nutzung von Schusswaffen zwecks Drohung oder gar initialer Primärgewalt zählen. Aus Vereins-rechtlichen Gründen kann ich diesen Verein nicht im Alleingang gründen, es wird mindestens ein (1) weiteres Gründungsmitglied benötigt - und gerne lade ich die Mitglieder der Schützenvereine ein, diesen zu gründenden Verein zum Beispiel durch eine Passiv-Mitgliedschaft zu unterstützen.

    Mir ist auch sehr daran gelegen, die Stimmbürger daran zu erinnern, dass sie mit ihrer Entscheidung an der Abstimmung zugleich den Behörden einen Auftrag und ein nicht ganz einfach zu erreichendes Ziel vorgegeben haben: Der Bürger, der sich nun nicht mehr nach USA-Vorbild selber durch Bewaffnung schützen darf (ein allerdings recht
    fragwürdiger Schutz) hat nunmehr ein Recht nicht nur auf möglichst guten Schutz, sondern auch auf eine Wiedergutmachung, wenn dieser Behörden-seitige Schutz ein Opfer von Waffengewalt nicht verhindern konnte. Und wenn diese Wiedergutmachung nicht möglich ist, dann ist die Gemeinschaft (also letztlich der Steuerzahler) in der (solidarischen) Pflicht, wenigstens durch eine finanzielle Entschädigung der Opfer zu einer teilweisen Wiedergutmachung
    beizutragen. Was nun an neuen Pflichten auf die Schützen und deren Vereine zukommt, scheint mir der Schützenverband gut beraten,
    nicht passiv die geistigen Eingebungen aus Bundesbern oder gar aus EU-Brüssel abzuwarten, sondern selber mit Vorschlägen aktiv Einfluss zu nehmen und an die Öffentlichkeit zu gelangen - hier wird der neu zu gründende Verein SGOW gerne auch mit dem Schützenverband zusammen arbeiten. Auf einen ersten Blick denke ich, dass die administrativen Pflichten für Schützen, Vereine und Verbände möglichst so zu gestalten sind, dass (vorgegebene) Ziele erreicht werden, aber zugleich zumutbar sind. Bei den Bestimmungen zur Aufbewahrung der Waffen werden kreative Vorschläge und offene Diskussionen sowie gegenseitige Kompromissbereitschaft (getreu schweizerischer Tradition) von allen Betroffenen unumgänglich sein.

    Werner Klee (Kindhausen)