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Schutz und Gerechtigkeit für Opfer von Waffengewalt

Erstellt von Werner Klee | |   Unsere Zeitung

Der Schweizer Souverän hat mit unmissverständlicher Mehrheit am Sonntag 21.Mai 2019 dem neuen Waffenrecht zugestimmt, also demokratisch eine Entscheidung getroffen: Er hat sich für den Schutz von Menschen vor Waffengewalt entscheiden.

Ein solches Ziel ist nie bestritten oder in Frage gestellt worden von mir und allen jenen, welche das neue Waffenrecht als untaugliches Mittel zur Gewährung dieses Schutzes abgelehnt haben, und wir stehen auch weiterhin hinter diesem Ziel.

Aber wer A sagt, muss auch B sagen: Unseren davon betroffenen "nationalen Führern" (Regierung, Parlamente und Justiz) ist damit zugleich vom Souverän die Pflicht erteilt worden, jetzt für diesen Schutz erfolgreich zu sorgen und dafür die Verantwortung zu tragen. Eine Konsequenz liegt darin, dass (hoffentlich) keine Opfer von Gewalt durch verbotene Waffen mehr zu beklagen sind – das ist (oder wäre ?) der positive Aspekt (das "A") dieser Entscheidung des Schweizer Souveräns. Eine weitere Konsequenz (das "B") ergibt sich daraus, dass eine Pflichtverletzung durch unsere nationalen Führern vorliegt, wenn trotzdem menschliche Opfer durch Gewalt verbotener Waffen zu beklagen wären.

Die nationalen Führer wären dafür verantwortlich, und der Souverän, der die diesbezügliche Entscheidung getroffen hat, wäre mit seinen Mitteln (Steuergeld) zuständig für die Wiedergutmachung zugunsten der Opfer und ihrer rechtlichen Mitbetroffenen. Wenn diese Wiedergutmachung aus «technischen» Gründen nicht möglich ist, zum Beispiel bei Opfern von Mord sowie nicht wieder gutzumachenden physischen oder psychischen (wehrlose Opfer sexueller Gewalt) Verletzungen, dann sind bei den Verantwortlichen angemessene Massnahmen zu treffen: bei den Führern durch sofortige Infragestellung der Führungsfunktion, und bei den Steuerzahlern durch entsprechende angemessene geldmässige Entschädigung gemäss richterlichem Ermessen (wodurch die Gerichte damit auch zugleich ihre justiziare Wert-Einschätzung solcher Opfer öffentlich bekennen werden, was dann wiederum als Kriterium für die Qualifikation jedes betroffenen Richter für seine Funktionsausübung und weitere Mandatierung in dieser Funktion herangezogen werden kann.)

Ich gehöre zu den Verlierern bei dieser Entscheidung des Souveräns, und ich werde diese Niederlage mit dem gebührenden Anstand akzeptieren. Dazu gehört, den Siegern dieser Entscheidung zu gratulieren und ihnen eine glückliche Hand (also keine weiteren Opfer mehr) für die Umsetzung dieser Entscheidung zu wünschen. Nach meinem eigenen Credo gibt es keine falschen demokratischen (Volks-)Entscheidungen, sondern nur Entscheidungen, welche direkt zum Erfolg (Erreichen der gesetzten Ziele) führen, und solche, die einen Umweg über einen grundsätzlich willkommenen Lern- und Erfahrungsprozess für alle führen. Als mitverantwortliches Mitglied des Schweizer Souveräns habe ich selbstverständlich auch diese Umsetzung persönlich nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen. Dieser Bürgerpflicht möchte ich gerecht werden durch Gründung eines vereins mit Namen und Vereinszweck gemäss Titel meiner Zuschrift: "Verein für Schutz und Gerechtigkeit für Opfer von Waffengewalt - SGOW". Für die Gründung dieses Vereins suche ich noch Mitgründer – mindestens ein (1) weiteres Gründungsmitglied ist gemäss Vereinsrecht zwingend notwendig. Interessenten können sich bei mir  melden. Wer macht mit?

Werner Klee, Kindhausen

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