Der Bezirksrat Uster hat am 4. Februar einen Stimmrechtsrekurs gutgeheissen wegen rechtsverletzender Informationspraxis der Schulpflege Volketswil bezüglich der Urnenabstimmung vom 13. Februar, wo über die Anregung zur Prüfung einer Einheitsgemeinde («Einzelinitiative Einheitsgemeinde») hätte abgestimmt werden sollen. Nachdem die Schulpflege am 11. Februar auf eine Anfechtung verzichtet hat, ist der Entscheid des Bezirksrats rechtskräftig. Der Verzicht auf eine Anfechtung bedeutet rechtlich, dass der Entscheid des Bezirksrats von den Parteien inhaltlich als zutreffend anerkannt wurde und durchsetzbar ist. Somit kann die Schulpflege nicht länger behaupten, sie habe im Vorfeld der abgesetzten Abstimmung alles richtig gemacht, denn diese Behauptung steht im klaren Widerspruch zum rechtskräftigen Entscheid. Ferner muss die Schulpflege sämtliche Anordnungen des Bezirksrats nun umsetzen. Die abgesetzte Urnenabstimmung wurde von der Schulpflege auf voraussichtlich 15. Mai 2022 verschoben. Gemäss ausdrücklicher Anweisung des Bezirksrats muss die Schulpflege Volketswil die Öffentlichkeit im Vorfeld der neu angesetzten Abstimmung über die Erheblicherklärung der Einzelinitiative Einheitsgemeinde mit gebotener Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit informieren. Die bisherigen, als rechtswidrig erkannten Darstellungen dürfen somit nicht weiterverwendet werden. Ferner wurde die Schulpflege Volketswil verpflichtet, die auf der Internetseite der Schule veröffentlichte «Information Einzelinitiative Einheitsgemeinde» zu löschen. Nachdem die Schulpflege Volketswil mit ihrer Informationspraxis die alleinige Verantwortung für die Gutheissung des eingereichten Stimmrechtsrekurses trägt, besteht kaum Verständnis für die nun geltend gemachte Enttäuschung, dass die fragliche Abstimmung verschoben werden musste. Gemäss Medienmitteilung vom 11. Februar 2022 scheint die Schulpflege noch immer an ihrer Sichtweise festzuhalten, sie hätte die Stimmberechtigten transparent über den Abstimmungsgegenstand informiert. Der rechtskräftige Entscheid des Bezirksrats widerspricht dieser Darstellung in aller Deutlichkeit. Damit eine angesetzte Urnenabstimmung durch den Bezirksrat aufgehoben wird, braucht es klare und grobe Rechtsverletzungen. Es ist an der Zeit, dass die Schulpflege Volketswil einen Schlussstrich zieht unter die bisherige Informationspraxis betreffend Einzelinitiative Einheitsgemeinde. Gegenüber den Stimmberechtigten muss die Schulpflege von nun an ausschliesslich mit sachlich zutreffenden, transparent begründeten Argumenten und in verhältnismässiger Art und Weise kommunizieren. Das ist der Anspruch, den die Stimmberechtigten haben und dieser bleibt rechtlich geschützt.
Thomas Brunner, Volketswil
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