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Teile von Volketswil liegen neu in der Pufferzone des Japankäfers

Erstellt von Gemeinde Volketswil | |   News

Seit dem 1. Juni 2026 liegen Kindhausen und Gebiete von Hegnau in der soge-nannten Pufferzone des Japankäfers. In diesen Gebieten darf bis Ende September 2026 kein Grüngut mehr hinaustransportiert werden. Da die Biogasanlage der AXPO in Volketswil in der Pufferzone liegt, kann in dieser weiterhin Grüngut entsorgt werden.

Der Japankäfer im Kanton Zürich Im Juli 2023 wurde in Kloten die erste Population des Japankäfers nördlich der Alpen entdeckt. Der gebietsfremde Käfer kann grosse Schäden an Kulturpflanzen und Grünflächen anrichten. Um zu verhindern, dass sich der Japankäfer in Kloten etabliert und von dort aus weiterverbreitet, ordnete der Bund an, die Population zu tilgen und legte verschiedene Massnahmen fest. Der Kanton Zürich setzte in den letzten Jahren verschiedene dieser Massnahmen um. Weil 2025 dennoch vereinzelt Japankäfer ausserhalb des Stadtgebietes von Kloten gefunden wurden, weitete man den Befallsherd aus. Die Pufferzone, sie muss mindestens 5 Kilometer weiterreichen als der Befallsherd, wurde somit ebenfalls vergrössert.

Grüngut nicht aus Pufferzone hinaustransportieren

Um die weitere Verschleppung des Japankäfers zu verhindern, ist der Wegtransport von Grüngut aus der Pufferzone untersagt. Diese Regelung gilt vom 1. Juni bis 30. September 2026. Da die Biogasanlage der AXPO in Volketswil in der Pufferzone liegt, entsorgt die Gemeinde Volketswil ihre Grüngutabfälle weiterhin dort. In dieser Biogasanlage kann Grüngut somit sowohl von ausserhalb als auch von innerhalb der Pufferzone entsorgt werden. Auch Privatpersonen, Garten- und weitere Unternehmen können ihr Grüngut somit in die Biogasanlage Volketswil der AXPO bringen.

Auflagen für Transport und Verkauf von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat

Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat (z.B. eingetopfte Blumen) dürfen nur transportiert oder verkauft werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Produktion und Zwischenlagerung von Pflanzen in einer insektensicheren Infrastruktur stattfinden. Oder auch, dass die bepflanzten Töpfe sowie die Erdballen der Pflanzen im Freiland unkrautfrei gehalten werden, damit sie für die Eiablage des Japankäfers unattraktiv sind.

Der Japankäfer

Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter vielen landwirtschaftlichen Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Insgesamt werden die potenziellen Schäden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Erfahrungen aus den USA und aus Italien zeigen, dass die Bekämpfung des Japankäfers schwierig ist, wenn er sich erst einmal etabliert hat. In Kloten ist der Befall dank der Massnahmen bislang klein und isoliert, sodass das Ziel weiterhin eine Tilgung ist. Im Tessin und im Wallis hingegen, wo sich der Japankäfer von Italien her kontinuierlich verbreitet, gilt eine Eindämmungsstrategie mit Massnahmen, die eine Weiterverbreitung verlangsamen sollen.

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