Es stimmt einfach nicht, dass die „kantonale Obrigkeit“ uns ein Durchgangszentrum aufzwingt. Der Gemeinderat hat nach reiflichem Abwägen der Kosten,sich dafür entschieden.Bei der Waffenrechtsvorlage ist es haarsträubend, bei den 17 Pariser Toten von einer Kleinigkeit zu sprechen. Es ist wohl allen klar, dass diese Verschärfung nicht das Allerheilmittel ist, aber ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nach wie vor ist klar: Je weniger betriebsfähige Waffen vorhanden sind, desto weniger Tote durch Schusswaffen sind zu erwarten.
Erwin Stähli, Hegnau
Kommentare (1)
w.klee@2wire.ch
am 25.04.2019- eine Möglichkeit bestünde in einer direkten Weisung an die Gemeinden. Das hat die kantonale Obrigkeit nicht getan.
- eine andere Möglichkeit besteht darin, den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden so zu manipulieren, dass die Kosten für ein Durchgangszentrum geringer sind als die "Ersatzpflichtkosten", wenn kein Durchgangszentrum zur Verfügung gestellt wird.
Das war, wie auch Herr Stähli in seinem Schreiben bestätigt, sehr wohl der Fall. So gesehen hat also Herr Bertschinger nicht unrecht, wenn er von "Aufzwingen" spricht - man könnte dies auch bezeichnen als qualifizierte Erpressung unserer Gemeinde seitens der kantonalen Obrigkeit, durch Missbrauch der Kompetenz, mit allen rechtmässigen sowie "weniger rechtmässigen" Massnahmen auch ohne demokratische Legitimierung durch einen Volksentscheid Asylplätze zu schaffen !
Bezüglich Verschärfung der Bestimmungen zum Schusswaffenbesitz sind verschiedene zum Teil in Widerspruch zueinander stehende Aspekte zu berücksichtigen:
- Nicht Schusswaffen töten Menschen, sondern Menschen töten Menschen. Unser Recht hat dies erkannt und trägt dieser Erkenntnis auch Rechnung, denn andernfalls müssten ja Schusswaffen durch Gerichtsurteil als "schuldig der Tötung" verurteilt werden.
- Schusswaffen ermöglichen oder erleichtern zumindest die Tötung eines Menschen durch einen anderen Menschen. Daraus kann logisch gefolgert werden, dass bei weniger im Umlauf befindlichen Schusswaffen auch weniger Menschen durch Schusswaffen ihr Leben verlieren - und dies ist immerhin ein von niemandem ernsthaft bestrittenes Ziel!
- Während nicht-kriminelle Bürger durch ein verschärftes Waffengesetz schwieriger bzw. nur mit mehr Mühe zu Schusswaffen kommen, gilt dies leider nicht für kriminelle Elemente unserer Gesellschaft, die immer einen Weg finden werden, illegal aber faktisch in den Besitz einer Schusswaffe zu gelangen. Eine Verschärfung des Waffengesetz schwächt also grundsätzlich die Möglichkeit nicht-krimineller Menschen, sich gegen bewaffnete kriminelle Menschen mit Hilfe einer Waffe wehren zu können.
Ein verschärftes Waffengesetz kann allein diese Zielkonflikt-Problematik nicht lösen, es muss zwingend begleitet sein von anderen Massnahmen, welche Menschen dazu veranlassen, auf Waffengewalt zu verzichten. Im Zusammenhang mit der am Waffenrecht-Vorlage ist leider keine solche begleitende Massnahme zur Entscheidung dem Volk vorgelegt worden, was gewisse Zweifel an der aufrichtigen Motivation zur Verschärfung des Waffenrechts weckt : geht es den vorwiegend linken Waffenrechtverschärfungs-Befürwortern wirklich nur um den Schutz von Menschen, oder ist dies auch ein politischer Bodycheck gegen die Waffenindustrie (für den ich allerdings sogar Verständnis hätte) ...