Wem das noch nicht genügt, um festzustellen, dass er als Selbständiger vom Staat über den Tisch gezogen wird, möge doch darüber nachdenken, warum er auf seinem gesamten Einkommen AHV bezahlen muss, währendem bei Angestellten nur das Arbeitseinkommen belastet wird.
Heinz Bertschinger, Gutenswil
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am 08.03.2019