So erstaunt es sehr, im Urteil des Bezirksrates folgende Passage zu lesen: «lndem die Schulpflege wiederholt die fehlende Konsensfindung in wesentlichen Bereichen betont, täuscht sie darüber hinweg, dass im Gegenteil bei den wichtigsten sechs Eckpfeilern einer Überführung der schulischen Aufgaben in eine Einheitsgemeinde Einigkeit zwischen Gemeinderat und Schulpflege besteht.» Die sechs Eckpfeiler werden im Detail aufgelistet. Weiter heisst es: «Die wiederholte Betonung angeblicher Uneinigkeit in wichtigen Bereichen im Beleuchtenden Bericht ist insofern irreführend und manipulativ.» Es kann doch nicht sein, dass jemand ein Interesse daran hat, Differenzen zwischen Gemeinderat und Schulpflege heraufzubeschwören, die es gar nicht gibt? Weiter schreiben die Juristen des Bezirksrates: «So suggeriert die Schulpflege dem Stimmvolk zu Unrecht eine fehlende Kooperationswilligkeit des Gemeinderats in Sachen der Einheitsgemeinde...Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Schulpflege mit ihrem beleuchtenden Bericht die Pflicht der Behörden zur sachlichen und verhältnismässigen Information in grober Weise verletzt hat.» Gemäss FDP-Präsident ist dies alles «vor allem eine juristische Angelegenheit». Ernsthaft?
Claudio Caluori, Gutenswil
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